Mordprozess in Berlin

Sohn tötet schlafenden Vater mit Hammer und Jagdmesser

17.03.2026 – 16:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Landgericht Berlin (Symbolbild): Gegen einen 50-jährigen Mann ergingen wegen Mordes an seinem 80 Jahre alten Vater zehn Jahren Haft. (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)

Das Landgericht Berlin verurteilt den 50-Jährigen nach knapp drei Wochen Verhandlung. Die Richter berücksichtigen eine schwere depressive Episode.

Wegen Mordes an seinem Vater ist ein 50-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Heimtückisch habe er den 80 Jahre alten Senior mit einem Hammer und einem Messer attackiert, als sich dieser schlafen gelegt hatte, stand für das Landgericht Berlin nach knapp dreiwöchiger Verhandlung fest.

Der Sohn habe sich allerdings in einer schweren depressiven Episode befunden, hieß weiter im Urteil. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war.

Der Angeklagte hatte sich nach seinen eigenen Angaben in der Nacht zum 14. September 2025 mit einem ihm überlassenen Schlüssel in die Wohnung seines Vaters in Berlin-Buch geschlichen. Dem schlafenden Mann versetzte er laut Ermittlungen zunächst mit einem Zimmermannshammer mehrere wuchtige Schläge gegen den Kopf, stach dann mit einem Jagdmesser auf den Vater ein.

Der 50-jährige Deutsche hatte einige Tage nach dem Angriff in einem Krankenhaus von der Tat berichtet. Alarmierte Polizeibeamte suchten die Adresse auf und fanden eine Leiche. Der Sohn wurde festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Nach der Tat habe er auch sich das Leben nehmen wollen, so der 50-Jährige. Zwei Suizidversuche seien aber gescheitert. Auslöser des Geschehens sollen Unzufriedenheit mit seiner Lebenssituation und Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gewesen sein. Die Anschuldigungen seien jedoch zu Unrecht erhoben worden, so der Angeklagte. Er habe seinen Vater mit in den Tod nehmen wollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 13 Jahren gefordert. Der Verteidiger sagte, es handele sich um „ein absolutes Drama“. Einen konkreten Strafantrag stellte der Anwalt nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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