Dieselbe Zahl an Rentenpunkten hätte im Jahr 2015 nur 1.314,45 Euro im Westen (45 x 29,21 Euro) und 1.217,25 Euro im Osten gebracht (45 x 27,05 Euro).

Nach der Wiedervereinigung 1990 lagen die Löhne in Ostdeutschland deutlich unter dem Westniveau. Da die Renten in Deutschland an die Lohnentwicklung gekoppelt sind, hätte das eigentlich zu sehr niedrigen Renten im Osten geführt. Um das abzumildern, wurde ein gesonderter Rentenwert Ost eingeführt, der auf einem höheren Umrechnungsfaktor basierte.

Statt die niedrigeren Löhne eins zu eins in niedrigere Renten umzusetzen, wurde der Rentenwert Ost also politisch bestimmt und regelmäßig angepasst, um die Renten schrittweise an jene im Westen anzugleichen. Ziel war es, die Rentner im Osten nicht für das niedrige Lohnniveau zu benachteiligen, das sie nicht beeinflussen konnten.

Mit dem sogenannten Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wurde 2017 gesetzlich festgelegt, dass der Rentenwert Ost bis spätestens 1. Juli 2024 schrittweise an das Westniveau angepasst werden muss – selbst wenn die Löhne im Osten bis dahin noch nicht vollständig aufgeschlossen hätten. Letztlich gelang die Angleichung wegen der besseren Lohnentwicklung im Osten aber sogar ein Jahr früher als geplant.

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