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Verluste mit ETFs – und trotzdem Steuern zahlen?


26.03.2026 – 08:05 UhrLesedauer: 2 Min.

Finanzberater (Symbolbild): Wer die Regeln der Gewinn- und Verlustrechnung bei ETFs und Dividenden kennt, kann Steuern sparen. (Quelle: FG Trade)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steuern bei ETF-Verlusten.


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Ein t-online-Leser schreibt, dass er vor Kurzem ETF-Anteile mit Verlust verkauft hat. Gleichzeitig hat er aber im selben Jahr auch Dividenden und Zinsen erhalten, die über seinem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen.

Nun möchte er wissen, wie das steuerlich zusammenwirkt. „Können die Verluste aus dem ETF-Verkauf mit meinen Kapitalerträgen verrechnet werden oder muss ich die Dividenden und Zinsen trotzdem voll versteuern?“

Dividenden und Zinsen gehören zu den sogenannten laufenden Erträgen, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte von Wiso-Steuer. Das sind regelmäßige Einnahmen aus Ihrer Geldanlage, etwa Ausschüttungen aus ETFs oder Zinserträge auf Guthaben. „Die Erträge unterliegen in voller Höhe der Abgeltungsteuer“, so Reuß.

Verkaufen Sie ETF-Anteile günstiger, als Sie sie gekauft haben, entsteht ein sogenannter Veräußerungsverlust. Maßgeblich ist dabei der Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis.

Diese Verluste können Sie steuerlich nutzen, allerdings mit Einschränkungen:

Ein Beispiel macht das Zusammenspiel deutlich: Sie erhalten 1.500 Euro Dividenden aus Ihrem ETF. Gleichzeitig verkaufen Sie Anteile mit einem Verlust von 500 Euro. Zunächst greift der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro der Dividenden bleiben steuerfrei. Es bleiben 500 Euro, die grundsätzlich zu versteuern wären.

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