Viele Anleger zahlen pauschal Abgeltungsteuer – obwohl ihr persönlicher Steuersatz eigentlich niedriger wäre. In diesem Fall kann sich die Günstigerprüfung lohnen. Wichtig: Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung nicht automatisch durch. Sie müssen sie beantragen.
Die Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 6 EStG. Dort ist geregelt: Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger ist als die Pauschalsteuer von 25 Prozent.
Damit das klappt, müssen Sie in der Steuererklärung die Anlage KAP abgeben und dort das Kreuz für die Günstigerprüfung setzen. Ohne dieses Kreuz behandelt das Finanzamt die einbehaltene Abgeltungsteuer grundsätzlich als abschließend. Einige Steuersoftware-Lösungen oder Elster-Dialoge bieten dafür eine „automatische“ Option.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz zum Beispiel bei 15 Prozent, die Bank hat aber 25 Prozent einbehalten, bekommen Sie über die Günstigerprüfung die Differenz (zuzüglich Soli- und Kirchensteueranteile) erstattet.
Beim Verkauf von Fonds oder ETFs entscheidet renditeseitig vor allem, wie viele Kosten und Steuern Sie sich „einhandeln“ – und ob Sie durch schlechtes Timing unnötig Performance verschenken.
Diese Punkte sind entscheidend:
Im Endeffekt gilt: Achten Sie beim Verkauf besonders auf einen kostengünstigen Broker und einen liquiden Handelsplatz, um Gebühren und unnötig breite Spreads zu vermeiden. Verkaufen Sie nicht aus Emotionen, sondern im Rahmen einer klaren Strategie – damit Sie nicht gerade in Schwächephasen mit schlechten Kursen und hoher Volatilität aussteigen. Wer zusätzlich Sparer-Pauschbetrag, vorhandene Verluste und mögliche steuerliche Vorteile gezielt nutzt, kann die Steuerlast spürbar senken und so einen größeren Teil der Bruttorendite retten.
