Wie wirkt sich Teilzeit aus?
30 Stunden statt 40: Darum bleibt überraschend viel Gehalt übrig
Aktualisiert am 24.02.2026 – 15:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Teilzeit kostet weniger Netto, als viele glauben. Doch bei Rente und Sozialleistungen kann es später teuer werden.
Von den rund 46 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten rund 13 Millionen Beschäftigte in Teilzeit. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Laut Statistischem Bundesamt reduzieren aber die meisten von ihnen (28 Prozent) die Arbeitszeit auf eigenen Wunsch. Doch wie verändert sich eigentlich das Nettogehalt, wenn man sich für einen solchen Schritt entscheidet?
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rechnet es an einem Beispiel für das Jahr 2026 vor:
Von seinem Bruttogehalt werden 444,50 Euro an Steuern sowie 740,25 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt. Übrig bleiben 2.315 Euro netto.
Reduziert der Beschäftigte seine Wochenarbeitszeit um 25 Prozent auf 30 Stunden, sinkt sein Bruttoeinkommen auf 2.625 Euro. Davon gehen 234,63 Euro an Steuern und 555,20 Euro an Sozialabgaben ab. Netto bleiben 1.835,17 Euro.
Obwohl das Bruttogehalt also um 25 Prozent sinkt, verringert sich das Nettogehalt um nicht einmal 21 Prozent.
Noch deutlicher zeigt sich der Effekt bei einer Halbierung der Arbeitszeit auf 20 Stunden. Dann beträgt das Bruttogehalt 1.750 Euro. Abgezogen werden 50,12 Euro an Steuern und 347,30 Euro an Sozialabgaben. Netto bleiben 1.352,58 Euro.
Das entspricht einem Minus von nicht ganz 42 Prozent gegenüber Vollzeit. Oder anders gesagt: Trotz halbierter Arbeitszeit bleibt mehr als die Hälfte des ursprünglichen Nettogehalts übrig.
Bei dem Einkommen von 1.750 Euro handelt es sich um einen sogenannten Midijob im Übergangsbereich. Für diese Beschäftigungsverhältnisse gelten besondere Regelungen bei den Sozialabgaben, die ebenfalls dazu beitragen, dass netto relativ mehr übrig bleibt.
Grund für dieses Phänomen ist das progressive Einkommensteuersystem. Je höher das Einkommen, desto höher ist der persönliche Steuersatz. Sinkt das Einkommen, sinkt auch die Einkommensteuer überproportional. Vom Bruttogehalt bleibt also anteilig mehr Nettogehalt übrig.
Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings bedenken sollten: Weniger Brutto bedeutet auch geringere Sozialversicherungsbeiträge – mit langfristigen Folgen.
Auch mögliche Ansprüche auf Arbeitslosen- oder Elterngeld fallen bei geringerem Einkommen niedriger aus.
