Schlupfloch in Flensburg
Mit diesem Trick behalten Raser ihren Führerschein
Aktualisiert am 12.02.2026 – 11:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer zu viele Punkte sammelt, verliert den Führerschein. Doch Agenturen im Netz vermitteln Personen, die gegen Bezahlung die Schuld übernehmen. Noch ist das legal. Die Bundesregierung plant aber gewaltige Bußgelder.
Das deutsche Verkehrsrecht gilt als lückenlos. Doch eine Ausnahme besteht: der Handel mit Punkten. Er erlaubt es Autofahrern, Fahrverbote gegen Geld zu umgehen. Damit soll bald Schluss sein.
Das Prinzip ist einfach: Droht ein Fahrverbot, schaltet der Autofahrer eine professionelle Agentur ein. Deren Vermittler finden jemanden, der den Verstoß übernimmt. Dieser Strohmann gibt gegenüber der Behörde an, er selbst sei gefahren.
Die Beamten akzeptieren das meist, da sie nun einen Namen haben. Der eigentliche Fahrer überweist der Agentur das Bußgeld und eine Gebühr. Dafür bleibt sein Punktekonto in Flensburg leer.
Richter können diesen Handel bisher kaum unterbinden. Das deutsche Recht erlaubt es jedem, sich selbst fälschlicherweise einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen. Da zu schnelles Fahren keine Straftat ist, können Behörden weder Strafvereitelung noch Urkundenfälschung vorwerfen. Agenturen nutzen diese Lücke gewerbsmäßig aus.
Das Bundesjustizministerium will diesen Markt zerschlagen. Ihr Gesetzentwurf verbietet es ausdrücklich, Punkte zu kaufen oder zu verkaufen. Das Ministerium findet klare Worte für die bisherige Praxis: Es sei „untragbar“, dass Autofahrer solche Angebote nutzen, um ihre Strafe zu umgehen.
Der illegale Ausweg wird künftig schlicht zu teuer. Wer seinen Führerschein behalten will, muss langsamer fahren oder Punkte legal abbauen.
Wer seinen Punktestand kennt, kann rechtzeitig reagieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unterscheidet drei Stufen:
Warten Sie nicht auf Post aus Flensburg. Sie können Ihren Punktestand jederzeit kostenlos online beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Dazu benötigen Sie lediglich einen Personalausweis mit Online-Funktion. Alternativ können Sie den Auszug auch per Post beantragen.











