Schutz von Wertsachen
Gold, Geld, Schmuck: Wann die Versicherung weniger zahlt als gedacht
05.03.2026 – 14:46 UhrLesedauer: 3 Min.
Alle sechs Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Nicht immer zahlt die Hausratversicherung dann, was die Geschädigten erwarten. Bösen Überraschungen lässt sich aber vorbeugen.
Verona Pooth streitet sich derzeit vor Gericht mit ihrem Versicherungsmakler. 2021 waren Einbrecher in die Meerbuscher Villa der Moderatorin und Werbe-Ikone eingestiegen und hatten reichlich Beute gemacht. Laut Pooth stahlen die bislang unbekannten Täter Schmuck im Wert von über einer Million Euro. Ein Schaden, den die Versicherung Pooths offenbar nicht vollumfänglich rückerstattete.
Ein Problem, mit dem auch Menschen ohne Promistatus konfrontiert sein können. 90.000 Einbrüche zählten die deutschen Versicherer 2024. Das entspricht statistisch einem Einbruch alle sechs Minuten. Dabei haben die Täter es in der Regel auf Wertsachen abgesehen.
Zwar zahlt die Hausratversicherung prinzipiell auch für Uhren, Schmuck und andere Kostbarkeiten. Allerdings gelten für Wertsachen stets sogenannte Entschädigungsgrenzen, die viele Versicherte oft nicht kennen.
Zu Wertsachen gehören neben Schmuck auch Edelsteine, Perlen, Kunstwerke, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten (keine Möbel), Pelze sowie alle Gegenstände aus Silber, Gold und Platin. Auch Bargeld, Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere zählen die Versicherer dazu.
Die Leistungen der Hausratversicherung bemessen sich für Wertsachen an der Gesamtversicherungssumme. In vielen Tarifen zahlt die Versicherung zwischen 20 und 25 Prozent. Was bedeutet das? Ein Beispiel: Bei einer Gesamtversicherungssumme von 60.000 Euro sind bei einer Entschädigungsgrenze von 20 Prozent Wertsachen in Höhe von 12.000 Euro versichert. Erbeuten die Diebe also Schmuck im Wert von 15.000 Euro, bleibt der Versicherungsnehmer auf einem Teil des Schadens sitzen. Zudem ist die maximale Entschädigungssumme in der Regel gedeckelt. Für Wertsachen, die nicht in einem Tresor gelagert werden, gelten – abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif – meist folgende Grenzen:
Wichtig zu wissen: Die Hausratversicherung zahlt nur bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überspannung und Einbruch. Wer Schmuck, Kunst und Geld auch gegen Überschwemmung und andere Elementargefahren absichern möchte, benötigt den sogenannten Elementar-Zusatzbaustein zu seiner Hausratversicherung.
Die Entschädigungsgrenze ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Neuere sowie bessere Tarife enthalten teils deutlich höhere Erstattungsgrenzen von bis zu 50 Prozent. Ein Wechsel der Hausratversicherung kann sich folglich lohnen. Alternativ kann mit dem bestehenden Versicherer auch vereinbart werden, die bestehende Entschädigungsgrenze zu erhöhen.
Die maximalen Entschädigungsgrenzen lassen sich außerdem steigern, wenn die Wertsachen in einem Safe gelagert werden. Doch nicht jeder Tresor ist gleich gut. Dieser muss jedoch – je nach Versicherer – bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Entscheidende Bedeutung haben dabei die Sicherheitsstufe und der Widerstandsgrad des Safes. Vereinfach gesagt: Je höher der Widerstandsgrad des Tresors ausfällt, desto höher können die Entschädigungsgrenzen ausfallen.
