Ist keine geeignete Person vorhanden und gibt es keine Regelung zur Tierpflege, fällt das Tier unter Umständen an die zuständige kommunale Behörde oder ein Tierheim, bis eine Lösung gefunden ist.
Um diese Situation zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Testament einen Ersatzerben zu benennen, falls der zuerst vorgesehene Erbe ablehnt, eine konkrete Auflage zur Tierpflege zu formulieren und möglichst auch einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der die Versorgung kontrolliert.
So sehr ein Haustier auch am Herzen liegen mag – das Gesetz setzt der Nachlassregelung zugunsten von Tieren auch Grenzen. Ein Tier darf nicht übermäßig bevorteilt werden, wenn dadurch andere Pflichtteilsberechtigte benachteiligt würden. Wenn zum Beispiel ein Großteil des Vermögens ausschließlich für die Versorgung eines Tieres vorgesehen ist, kann das vor Gericht als unverhältnismäßig gewertet werden.
Gerichte orientieren sich in solchen Fällen daran, was objektiv notwendig ist – etwa für Futter, Tierarztbesuche und Pflege. Überzogene Summen oder zu weitreichende Forderungen können Erben anfechten. Es ist daher ratsam, realistische Beträge festzulegen und die Maßnahmen zur Versorgung des Tieres möglichst konkret und nachvollziehbar zu beschreiben.
Wenn Sie im Testament festlegen, dass ein Erbe Ihr Haustier versorgen soll, dann gilt diese Pflicht so lange, wie das Tier lebt. Die Auflage endet automatisch mit dem Tod des Tieres – ganz gleich, ob es sich um einen Hund, eine Katze oder ein anderes Haustier handelt.
Wichtig ist: Sie können im Testament auch regeln, was im Fall des Todes des Tieres mit dem restlichen Vermögen passiert. Zum Beispiel, ob der Erbe es behalten darf oder ob es an eine andere Person oder Organisation übergehen soll. Das schafft zusätzliche Klarheit – und verhindert Streitigkeiten.
Tiere können keine Erben sein – aber sie sind ein Teil der Familie. Wer sicherstellen möchte, dass sein Haustier auch nach dem eigenen Tod gut versorgt ist, sollte frühzeitig handeln. Achten Sie darauf, im Testament realistische Beträge festzulegen, die im Verhältnis zur Pflege stehen. So vermeiden Sie rechtliche Streitigkeiten – und stellen sicher, dass Ihr Tier nicht nur untergebracht, sondern wirklich umsorgt wird.
Tipp: Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht, um Ihre testamentarischen Wünsche rechtssicher zu gestalten. Je klarer Ihre Regelung, desto größer die Chance, dass Ihr Tier auch in Zukunft ein gutes Leben führen kann.
