Über 1.500 Euro Zuschuss pro Jahr

Eigenheimförderung: So profitieren Familien davon


01.04.2026 – 14:19 UhrLesedauer: 3 Min.

Familie, Eltern mit einem Kind

Familie mit Kind: Die neue Eigenheimrenten-Förderung soll das Eigenkapital von Familien stärken – bis 1.680 Euro Förderung jährlich sind für Eltern mit zwei Kindern möglich. (Quelle: skynesher)

Der Traum vom Eigenheim bleibt für viele Menschen unerreichbar – doch mit der Rentenreform soll sich das ändern. So viel Geld könnte die neue Förderung bringen.

Rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich Wohneigentum. Doch nur etwa sechs Prozent können sich den Kauf tatsächlich leisten. Gleichzeitig steigen die Hürden weiter: Banken erwarten höhere Immobilienpreise, und auch Bauzinsen ziehen wegen der Inflation im Zuge geopolitischer Spannungen an.

Doch es gibt auch eine positive Entwicklung: Die Reform der privaten Altersvorsorge setzt genau dort an, wo bei vielen Familien der größte Engpass entsteht – beim Eigenkapital. Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. Deutschland habe nun „eine der besten Eigentumsförderungen,“ die vielen noch unbekannt sein dürfte.

Doch was bedeutet das konkret für Sie? Wie funktioniert die neue Förderung – und wie viel Geld können Familien tatsächlich bekommen?

Eigenheimrente ersetzt Wohn-Riester – das ändert sich für Sie

Die Reform schafft den bisherigen Wohn-Riester ab und ersetzt ihn durch die sogenannte Eigenheimrenten-Förderung. Das Grundprinzip bleibt: Der Staat unterstützt Sie dabei, Wohneigentum für die eigene Nutzung aufzubauen.

Neu ist vor allem die Struktur. Künftig haben Sie zwei Möglichkeiten:

Erstens: Sie können angespartes Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag entnehmen und direkt in den Kauf oder Bau Ihrer selbst genutzten Immobilie stecken. Dieses Kapital nennt sich Altersvorsorge-Eigenheimbetrag.

Zweitens: Sie können Ihre Kreditraten fördern lassen. Das bedeutet: Tilgungsleistungen für Ihr Immobiliendarlehen gelten wie Beiträge zur Altersvorsorge und werden steuerlich begünstigt. Dieses Kapital nennt sich Tilgungsförderung.

Ein wichtiger Unterschied zu früher: Anbieter müssen die Eigenheim-Option nicht mehr zwingend in jeden Vertrag einbauen. Für Sie heißt das: Wenn Sie die Förderung nutzen wollen, müssen Sie gezielt einen passenden Vertrag wählen.

Dafür gewinnen Sie mehr Flexibilität. Die bisherige Regel, dass mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben müssen, entfällt. Sie können Ihr Kapital also freier einsetzen.

Über 1.500 Euro pro Jahr: So hoch fällt die Förderung aus

Die Reform stellt auch die Förderung grundlegend um. Statt fester Zulagen pro Beitrag gibt es nun prozentuale Zuschüsse.

Für Sie als Sparer bedeutet das konkret:

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie 50 Prozent Zuschuss – also 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent Förderung. Maximal ergibt sich daraus eine Grundzulage von 540 Euro pro Person und Jahr.

Besonders attraktiv ist die Kinderzulage: Für Beiträge bis 300 Euro pro Kind übernimmt der Staat die gesamte Summe – jeder Euro wird also verdoppelt.

Ein Beispiel zeigt die Wirkung: Ein Elternpaar mit zwei Kindern zahlt jeweils 1.800 Euro ein. Beide Eltern erhalten jeweils 540 Euro Grundzulage. Für die Kinder kommen insgesamt 600 Euro Zulage hinzu. In Summe ergibt sich so eine staatliche Förderung von 1.680 Euro pro Jahr. Zusammen mit den eigenen Einzahlungen wächst der Kapitalstock jährlich auf 5.880 Euro an.

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