Im Straßenverkehr
Einfach erklärt: Was ist ein Unfallschaden?
Aktualisiert am 19.03.2026 – 13:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Soll ein Auto verkauft werden, ist die Frage nach Vorschäden ein wichtiger Punkt. Unfallschäden müssen angegeben werden, aber was zählt dazu? Ein Überblick.
Nicht jeder kleine Zusammenstoß ist gleich ein Unfall. Und nicht jeder kleine Kratzer ist ein Unfallschaden. Die Unterscheidung zwischen einem Bagatell- und einem Unfallschaden ist nicht immer eindeutig, beim Verkauf des Autos aber dennoch wichtig.
Es gibt keine klare gesetzliche Definition, was ein Unfallschaden ist. Im Allgemeinen geht man von einem Unfallschaden aus, wenn ein Fahrzeug beispielsweise bei einer Kollision einen nicht unerheblichen Schaden erlitten hat. Dies wird in der Regel angenommen, wenn die Reparaturkosten mehr als 750 Euro betragen.
Kleinere Schäden wie Kratzer, Dellen oder andere leichte Schäden am Blech werden oft als Bagatellschäden betrachtet. Diese fallen nicht unter die Definition eines Unfallschadens.
Die Ursache des Schadens kann sowohl ein Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder festen Objekten als auch unvorhergesehene Ereignisse wie Vandalismus oder Naturkatastrophen sein.
Neben den äußerlich sichtbaren Schäden können auch andere, sicherheitsrelevante Komponenten, wie der Antriebsstrang, die Bremsen oder die Lenkung eines Fahrzeugs betroffen sein. Es kann zu strukturellen Verformungen, Problemen mit der Fahrdynamik oder zu Beeinträchtigungen der Sicherheitssysteme kommen.
Ein Unfallschaden kann den Fahrzeugwert stark mindern. Ein Auto mit dokumentiertem Schaden wird auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft niedriger bewertet als ein vergleichbares, unfallfreies Modell.
Dabei spielen natürlich die Art des Unfallschadens und seine Auswirkungen eine große Rolle. Schwerwiegendere Strukturschäden, die eine umfassende Reparatur erfordern, haben einen erheblichen Einfluss auf den Fahrzeugwert oder führen zum Totalschaden.
Soll ein Auto verkauft werden, müssen alle Vorschäden am Fahrzeug angegeben werden. Das ist juristisch vorgeschrieben. Bagatellschäden müssen nicht explizit aufgelistet werden, Unfallschäden jedoch auf jeden Fall.
Garantiert der Verkäufer die Unfallfreiheit des Fahrzeugs, sollte dies im Kaufvertrag explizit festgehalten werden. Wichtig ist außerdem, einen prüfenden Blick auf das Auto zu werfen und sich eventuell Rat durch eine versierte Person, wie einen Sachverständigen, zu holen.
Gewerbliche Verkäufer haften zwölf Monate für etwaige Mängel, die bereits vor der Fahrzeugübergabe an den Käufer entstanden sind. Verkauft eine Privatperson einen Gebrauchtwagen und garantiert diese die Unfallfreiheit des Fahrzeugs, gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der diese selbst der Besitzer war. Für Unfallschäden von Vorbesitzern kann er nicht haftbar gemacht werden.










