Für manche Anleger ist zudem wichtig, an welchen Börsenplätzen sie handeln können – ob ausschließlich an deutschen oder auch internationalen Handelsplätzen. Auch ein möglicher außerbörslicher Handel kann je nach Strategie relevant sein.

Achtung bei steuerrelevanten Daten: Einstandskurse prüfen

Beim Wechsel von einem Depot zu einem anderen – zumindest innerhalb Deutschlands – werden die sogenannten Einstandskurse Ihrer Wertpapiere in der Regel automatisch übertragen. Diese Kaufkurse sind entscheidend für die Besteuerung, denn sie zeigen an, zu welchem Preis Sie ein Wertpapier ursprünglich erworben haben. Daraus ergibt sich beim späteren Verkauf der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust.

Banken sind gesetzlich verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben. Doch in der Praxis läuft das nicht immer reibungslos. Immer wieder kommt es vor, dass Einstandskurse entweder fehlen oder fehlerhaft übertragen werden. In solchen Fällen nimmt der neue Anbieter eine sogenannte Ersatzbemessung vor – dabei werden pauschal 30 Prozent des Verkaufspreises als Einstandskurs angenommen. Die Folge: eine deutlich höhere Abgeltungsteuer als nötig.

So vermeiden Sie unnötige Steuerlasten:

  • Kontrollieren Sie nach dem Depotübertrag, ob alle Einstandskurse korrekt im neuen Depot eingetragen sind.
  • Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten den Kundenservice und halten Sie Kaufbelege oder Abrechnungen bereit, um eine Korrektur nachweisen zu können.
  • Beachten Sie: Die steuerlichen Daten werden oft separat von den Wertpapieren übertragen und erscheinen mit Verzögerung. Es ist normal, wenn die Einstandskurse erst einige Tage nach der Umbuchung sichtbar sind.
  • Lassen Sie bei einem vollständigen Depotumzug auch Ihre Verlustverrechnungstöpfe übertragen. Diese Töpfe erfassen Verluste, die Sie mit späteren Gewinnen verrechnen können – ein steuerlicher Vorteil, den Sie nicht verschenken sollten.

Ein korrekt übertragener Einstandskurs schützt Sie davor, zu viel Steuern auf Ihre Kapitalerträge zu zahlen. Prüfen Sie daher gewissenhaft, ob alles richtig gelaufen ist – am besten gleich nach Abschluss des Depotwechsels.

Sonderfall Auslandsdepot: Einstandskurse selbst dokumentieren

Beim Depotumzug aus dem Ausland gelten andere Regeln. In diesen Fällen werden die steuerlich relevanten Daten – insbesondere die Einstandskurse – in der Regel nicht automatisch an den neuen Anbieter in Deutschland übermittelt. Sie als Anlegerin oder Anleger müssen die notwendigen Informationen daher selbst bereitstellen und dokumentieren.

Das ist nicht nur aufwendig, sondern auch riskant: Liegen dem neuen Broker keine korrekten Einstandskurse vor, kommt es zur Ersatzbemessung – und damit möglicherweise zu einer höheren Steuerlast. Um das zu vermeiden, sollten Sie beim Depotübertrag aus dem Ausland:

  • alle Kaufbelege und Transaktionsnachweise sammeln und sichern,
  • die Einstandskurse dem neuen Anbieter schriftlich übermitteln, idealerweise mit offiziellen Nachweisen.

Ein besonderer Fall sind Fondssparpläne im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (VL), die vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Diese Verträge unterliegen einer sogenannten Sperrfrist – und die hat direkte Auswirkungen auf die Möglichkeit eines Depotwechsels.

„Die Sperrfrist beträgt insgesamt sieben Jahre“, erklärt Ralf Scherfling. Sie setzt sich aus sechs Jahren mit regelmäßigen Einzahlungen und einem anschließenden Ruhejahr zusammen. In dieser Zeit darf das Depot grundsätzlich nicht gewechselt werden, sonst drohen Nachteile.

Worauf Sie achten sollten:

  • Ein Depotwechsel während der Sperrfrist kann zulagenschädlich sein. Die staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage, ginge in diesem Fall verloren.
  • Die Sperrfrist bezieht sich auf den gesamten VL-Vertrag, nicht nur auf einzelne Fondsanteile.
  • Der Zeitraum beginnt rückwirkend zum 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, und endet am 31. Dezember des siebten Jahres.
  • Nach Ablauf der Sperrfrist können die Fondsanteile ohne Nachteile auf ein neues Depot übertragen werden.

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in Form eines Fondssparplans anlegen, prüfen Sie unbedingt, ob die Sperrfrist noch läuft – und verschieben Sie den Depotwechsel gegebenenfalls auf einen späteren Zeitpunkt, um keine Förderung zu verlieren.

Bevor Sie Ihr Depot zu einem neuen Anbieter übertragen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Details des Angebots. Laut Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW sollten Sie vorab unbedingt folgende Punkte prüfen:

Loading…

Loading…

Loading…

Share.
Exit mobile version