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Home » So erfahren Kassenpatienten von Erhöhungen
Wirtschaft

So erfahren Kassenpatienten von Erhöhungen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 24, 2026
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So erfahren Kassenpatienten von Erhöhungen

Informationspflicht gestrichen

Krankenkasse erhöht Beitrag? So erfahren Sie es künftig doch


Aktualisiert am 24.07.2026 – 13:40 UhrLesedauer: 3 Min.

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Verschiedene Gesundheitskarten: Krankenkassen müssen künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren. (Quelle: IMAGO / Wolfilser/imago)

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Die Kassen müssen ihren Versicherten künftig nichts mehr über steigende Zusatzbeiträge mitteilen. Viele Krankenkassen wollen weiterhin freiwillig informieren – dennoch dürfte es für Versicherte schwieriger werden.

Es ist nur ein kleines Detail, doch eines, das es in sich hat. Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten künftig nicht mehr über eine etwaige Erhöhung der Zusatzbeiträge informieren. Einen entsprechenden Passus verhandelten Union und SPD auf den letzten Metern ins GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das vor gut zwei Wochen vom Bundestag beschlossen wurde.

Mussten die Krankenkassen ihre Mitglieder bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags bislang noch per Brief darüber in Kenntnis setzen, entfällt diese Informationspflicht ab 2027 vollends. Die Krankenkassen sollen hierdurch Millionen an Porto und Verwaltungskosten einsparen. Im Gegenzug dürfte es für die Versicherten jedoch schwieriger werden, ihr Sonderkündigungsrecht rechtzeitig auszuüben.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Normalerweise müssen Versicherte mindestens zwölf Monate bei einer Krankenkasse bleiben, bevor sie zu einer anderen wechseln – beispielsweise weil diese niedrigere Zusatzbeiträge oder bessere Zusatzleistungen anbietet. Diese zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt jedoch, sofern die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Dann greift das Sonderkündigungsrecht: Der Versicherte kann sich sofort nach einer neuen Krankenkasse umschauen.

Allerdings gilt das Sonderkündigungsrecht nicht unbegrenzt, sondern zeitlich eng befristet. Es kann nur bis zum Ende des Monats ausgeübt werden, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag zum ersten Mal gilt.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?

Angenommen, Ihre Krankenkasse erhöht zum 1. September den Zusatzbeitrag. Hierüber muss sie Sie bis spätestens zum 31. August informieren. Ihr Sonderkündigungsrecht läuft dann bis zum 30. September – danach greift wieder die zwölfmonatige Bindungsfrist.

Allerdings wird eine Einhaltung dieser Frist schwierig, wenn die Versicherten nicht mitbekommen, dass der Zusatzbeitrag angehoben wurde. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), spricht folglich von einer Aushöhlung des Sonderkündigungsrechts. „Ein Unding“, kritisiert Pop.

Krankenkassen wollen weiter informieren

Selbst bei den Krankenkassen findet man, dass die Bundesregierung über ihr Ziel hinausgeschossen ist. Zwar hätten die Kassen Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet. Mit einer vollständigen Abschaffung der Informationspflicht habe man aber nicht gerechnet, sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands dem MDR.

Allerdings sind die Krankenkassen nur von einer Pflicht entbunden. Es ist ihnen nicht verboten, ihre Kunden weiter zu informieren. Auf t-online-Nachfrage bestätigten mehrere Kassen, weiterhin etwaige Veränderungen beim Zusatzbeitrag kommunizieren zu wollen. „Es war immer unser Anspruch, unsere Versicherten transparent zu informieren und das werden wir auch künftig tun“, sagte ein Sprecher der Viactiv zu t-online. Grundsätzlich kämen dafür verschiedene Kanäle infrage, etwa die Webseite, das Mitgliedermagazin oder auch die Social-Media-Kanäle. Eine endgültige Entscheidung sei hier noch nicht getroffen, so der Sprecher.

  • Millionen Versicherte betroffen: Große Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag
  • Gesetzliche Krankenkasse: Krankenkasse senkt den Zusatzbeitrag deutlich
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