Von Zuhause aus wählen

OB-Stichwahl in München: Unterlagen richtig beantragen


15.03.2026 – 08:56 UhrLesedauer: 2 Min.

Briefwahlunterlagen (Arhcivbild): Wer bei der OB-Stichwahl keine Zeit hat, um ins Wahllokal zu gehen, kann auch bequem von Zuhause aus wählen. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber/imago)

Am 22. März steht die OB-Stichwahl in München an. Wer auch hier ganz einfach per Briefwahl abstimmen möchte, muss allerdings ein paar Fristen beachten.

Nur zwei Wochen nach der Kommunalwahl in München steht schon wieder die nächste Entscheidung an: Bei der Stichwahl am kommenden Sonntag, 22. März, wird sich entscheiden, wer Münchens neuer Oberbürgermeister wird. Bleibt es der amtierende SPD-Politiker Dieter Reiter oder wird er von seinem Herausforderer Dominik Krause (Grüne) abgelöst? Wer seine Stimme vergeben, dafür aber nicht extra ins Wahllokal fahren möchte, kann das bequem von daheim aus tun. Doch Achtung: Die Briefwahl muss extra beantragt werden.

All diejenigen, die bereits bei der Kommunalwahl per Brief abgestimmt haben, gilt: Eine neue Wahlbenachrichtigung mit Informationen zur Briefwahl wird nicht mehr verschickt, teilt die Stadt München mit. Wähler, die bereits beim ersten Antrag auf Briefwahl angegeben haben, auch im Falle einer Stichwahl per Brief zu wählen, erhalten die Unterlagen automatisch. Wer diese nicht bis spätestens Freitag, 13. März, erhalten hat, sollte sich per Mail an das Wahlamt wenden und Ersatzunterlagen beantragen.

Wer zuvor noch keine Briefwahl beantragt hatte, bei der OB-Stichwahl jedoch gerne darauf zurückgreifen möchte, der kann diese online beantragen. Die Frist gilt noch bis Dienstag, 17. März, 11 Uhr. Möglich ist das unter www.briefwahl-muenchen.de. Die Unterlagen werden dann per Post zugestellt. Wer sie lieber persönlich abholen möchte, kann das bis Freitag, 20. März, bis 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat (KVR) sowie in den fünf Bezirksinspektionen. Eine Übersicht über die Ausgabestellen gibt es unter www.muenchen.de/ausgabestellen-briefwahl.de.

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen dann bis spätestens Mittwoch, 18. März, in den Briefkasten geworfen werden. Alternativ können sie auch persönlich bis Sonntag, 22. März, um 18 Uhr in die Behördenkästen am KVR sowie am Rathaus oder an Sonderabgabestellen eingeworfen werden.

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