Bis zu 50.000 Euro möglich

KfW fördert wieder barrierefreies Wohnen


07.04.2026 – 15:28 UhrLesedauer: 3 Min.

Frau im Rollstuhl und Partner am Küchentisch: Wer sein Zuhause barrierefrei umbauen möchte, kann ab sofort KfW-Zuschüsse beantragen. (Quelle: skynesher)

Breitere Türen, bodengleiche Duschen, Aufzüge: Für viele Umbauten gibt es jetzt wieder Geld vom Staat. Wer rechtzeitig plant, kann sich attraktive Zuschüsse sichern.

Ab dem 8. April 2026 startet die KfW wieder ihr Zuschussprogramm für barrierearmes Wohnen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt dafür neue Fördermittel bereit. Sie können die Zuschüsse beantragen, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus anpassen möchten – egal, ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen. Ziel ist es, Barrieren im Alltag zu reduzieren und das Wohnen komfortabler und sicherer zu machen.

Diese Umbauten unterstützt die KfW

Die Förderung umfasst viele Maßnahmen rund um das Haus und die Wohnung. Dazu gehören etwa breitere Wege, der Abbau von Stufen oder barrierefreie Stellplätze im Außenbereich. Auch der Eingangsbereich kann gefördert werden – zum Beispiel, wenn Sie Hindernisse entfernen, mehr Bewegungsfläche schaffen oder einen Wetterschutz wie ein Vordach einbauen. Innerhalb des Gebäudes unterstützt die KfW vor allem Maßnahmen, mit denen Sie Höhenunterschiede überwinden: etwa Aufzüge, Treppenlifte, Rampen oder zusätzliche Handläufe.

Auch Umbauten in der Wohnung selbst fallen unter die Förderung. Sie können etwa Wände versetzen, Türen verbreitern oder störende Schwellen entfernen. Selbst Balkone oder Terrassen lassen sich barrierearm erschließen. Im Badezimmer fördert die KfW unter anderem bodengleiche Duschen oder modernisierte Sanitäranlagen wie WC und Waschbecken.

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Zusätzlich können Sie Geld für technische Hilfen erhalten – etwa für Smart-Home-Anwendungen, Notrufsysteme oder leicht bedienbare Schalter und Griffe. Diese Technik kann Ihnen helfen, den Alltag sicherer und einfacher zu gestalten. Förderfähig sind dabei in der Regel sowohl Material- als auch Arbeitskosten, also etwa Ausgaben für Handwerker oder Fachleute sowie die darauf anfallende Mehrwertsteuer.

Umbau in der Mietwohnung: Wann Sie die Zustimmung brauchen

Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie den Vermieter bei vielen Umbauten einbeziehen. Sobald eine Maßnahme in die Bausubstanz eingreift oder die Wohnung baulich verändert, brauchen Sie in der Regel seine Zustimmung. Das betrifft etwa größere Eingriffe wie eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, den Abbau von Schwellen oder den Einbau eines Treppenlifts.

Der Vermieter darf solche Umbauten allerdings nicht einfach pauschal ablehnen. Er muss die Interessen abwägen und kann nur aus triftigen Gründen widersprechen – etwa wenn die Sicherheit gefährdet ist, Fluchtwege blockiert werden, der Brandschutz leidet oder andere Mieter stark beeinträchtigt werden. Kleinere Anpassungen wie Haltegriffe oder ein Notrufsystem sind oft auch ohne formale Zustimmung möglich, da sie die Bausubstanz nicht verändern.

Bis zu 50.000 Euro Förderung: Worauf Sie achten müssen

Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW. Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Wenn Sie zuerst bauen und sich erst danach um die Förderung kümmern, gehen Sie meist leer aus. Baufinanzierungsexperten zufolge ist das einer der häufigsten Fehler.

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