Schulbehörde will weiterkämpfen
Sex-Skandal um Lehrer – Amt reagiert
Aktualisiert am 27.02.2026 – 15:34 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Lehrer hat eine sexuelle Affäre mit einer Schülerin, danach soll sie unter Bulimie gelitten haben. Doch die Gerichte sagen: Der Mann soll weiter unterrichten. Die Schulbehörde wehrt sich.
Die Bremer Schulbehörde gibt sich im „Bumms-Mobil“-Skandal um einen 49 Jahre alten Gymnasiallehrer weiter kämpferisch: Der Mann soll trotz Gerichtsurteilen nie wieder zurück an seine alte Schule – und möglicherweise auch seinen Beamtenstatus verlieren.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bremen dem Mann Mitte Februar letztinstanzlich recht gegeben hatte, liegt die Hoffnung jetzt auf einem außergerichtlichen Verfahren: Eine Sprecherin der Schulbehörde teilte t-online mit, dass immer noch ein Disziplinarverfahren gegen den Mann laufe. Und das hat möglicherweise weitreichende Folgen für den 49-Jährigen: „Am Ende des Verfahrens könnte die Entfernung aus dem Beamtentum stehen“, erklärte die Sprecherin.
Der Fall des Lehrers ist der Bremer Schulbehörde seit 2023 bekannt. Damals meldete sich ein Schüler per Mail und berichtete von ungebührlichem Verhalten des Lehrers: Während einer Exkursion an einen Badesee habe der Mann Schülerinnen aufgefordert, im Bikini sein Wohnmobil zu waschen, während er sie filmte.
Je mehr Zeugen die Behörde befragte, umso mehr Vorwürfe kamen zutage:
Die Schulbehörde hatte den Lehrer freigestellt, woraufhin der Mann geklagt hatte. Nach dem Verwaltungsgericht entschied jetzt auch das Oberverwaltungsgericht: Der Mann muss weiter beschäftigt werden.
Das Rechtsportal „Beck aktuell“ zitierte aus der Entscheidung: Der Beamte habe zwar gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen, dies sei aber kein abschließendes Argument für eine Dienstenthebung, sondern lediglich ein Aspekt in der rechtlichen Erwägung. Das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Eltern werde bei sexuellen Beziehungen zu volljährigen Schülerinnen nicht belastet. Es gebe keinen abschließenden Anspruch der Eltern darauf, dass sich die sexuelle Entwicklung ihrer Kinder unabhängig von potenziellen Abhängigkeitsverhältnissen vollziehe.
Andere Vorwürfe seien nicht eindeutig belegbar, hieß es. Unter anderem sei es nicht erwiesen, dass der Lehrer die psychische Instabilität der jungen Frau ausgenutzt haben könnte, um sie zu verführen. Um dies festzustellen, braucht es eine amtsärztliche Stellungnahme über den konkreten Zusammenhang zu psychischen Störungen der Schülerin.
Die Bremer Schulbehörde hat nun ein Problem – es gibt keine rechtliche Instanz, die sie noch anrufen kann. „Die Entscheidung des OVG Bremen haben wir zu akzeptieren“, teilte die Sprecherin t-online mit. „Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.“
