Seglerin gerammt
Tod auf dem Bodensee: Wende in Gerichtsprozess
21.04.2026 – 18:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Zusammenstoß zwischen Motorboot und Segelboot endet tödlich für eine 57-Jährige. Jetzt kippt der Fall vor Gericht – und es droht ein Prozess vor Geschworenen.
Nach einer tödlichen Kollision auf dem Bodensee hat eine Richterin den Vorwurf gegen einen 26 Jahre alten Angeklagten verschärft. Statt grob fahrlässiger Tötung steht nun der Verdacht des bedingt vorsätzlichen Mordes im Raum.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher startete zunächst mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Der Staatsanwalt und ein Gutachter gingen davon aus, das Motorboot sei 60 Kilometer pro Stunde gefahren. Das wären 20 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, berichteten die Nachrichtenagentur APA und der Österreichische Rundfunk ORF. Der Angeklagte habe zudem seine Umgebung nicht beachtet.
Der Motorbootfahrer widersprach und beharrte darauf, er habe das Tempolimit eingehalten. Er habe das Segelboot nicht gesehen, obwohl er nach vorn geblickt habe. Nach Medienberichten kam es durch diese Aussage zur Wende im Verfahren: Wenn er sechs Minuten auf das andere Boot zugefahren sei, ohne zu reagieren, spreche das gegen Fahrlässigkeit, habe die Richterin argumentiert. Dann sei von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen. Sie erklärte sich deshalb für unzuständig, stufte den Verdacht herauf und verwies den Fall an ein Geschworenengericht.
Dort geht es um den Verdacht des bedingt vorsätzlichen Mordes. Bedingter Vorsatz bedeutet, dass ein Täter die Tat für möglich hält und sie in Kauf nimmt. Sollte es zu einem Mordprozess kommen, drohen bis zu zwanzig Jahre oder lebenslange Haft. Der Angeklagte kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen.










