Inlandsgeheimdienst

Verfassungsschutz: Scientology nicht mehr so relevant

Aktualisiert am 15.05.2026 – 10:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Abschaffung des Phänomenbereichs Scientology ist nicht die erste Umorganisation im Bundesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr. (Symbolbild) (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)

Seit 1997 wird Scientology in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet. Nun ändert das Bundesamt seine Vorgehensweise – und begründet dies mit gesunkener Relevanz der Organisation.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt die systematische Beobachtung von Scientology ein. Es will verfassungsfeindliche Bestrebungen von Einheiten beziehungsweise Mitgliedern der Organisation aber weiter im Blick behalten. „Nachdem die „Scientology Organisation“ auf Bundesebene in den letzten Jahren an Relevanz verloren hat, wird ihre Bearbeitung im BfV nicht länger als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt“, teilte die Behörde auf Anfragen mit. Damit entfalle auch eine gesonderte Ausweisung im Verfassungsschutzbericht. Zuvor hatten der SWR und das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Das Bundesamt fügte hinzu: „Unabhängig davon werden aber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von diesem Personenpotenzial ausgehen, auch weiterhin durch den Verfassungsschutz bearbeitet.“

Seit 1997 unter Beobachtung

Scientology bezeichnet sich als Kirche, wird von Kritikern aber als gefährliche Sekte angesehen. Die Organisation wurde 1954 vom Science-Fiction-Autor L. Ron Hubbard in den USA gegründet, 1970 entstand die erste Niederlassung in Deutschland. Für das Jahr 2024 gab der Inlandsgeheimdienst die Zahl der Mitglieder hierzulande mit rund 3.600 an. Dabei hieß es, diese stagniere seit 2021.

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hatte 1997 begonnen, hatte zuletzt allerdings keinen größeren Personaleinsatz erfordert. Im jüngsten Verfassungsschutzbericht, der Entwicklungen des Jahres 2024 beschreibt, heißt es, dass die Scientology-Organisation anstrebe, weltweit eine „scientologische“ Gesellschaft nach eigener Vorstellung zu errichten. In Hubbards Schriften werde deutlich, „dass in einer Gesellschaft nach scientologischen Vorstellungen wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie beispielsweise die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso wenig gewährleistet sind wie das Recht auf Gleichbehandlung“.

Die Abschaffung des Phänomenbereichs Scientology ist nicht die erste Umorganisation im Bundesamt für Verfassungsschutz in diesem Jahr. Im April war bereits bekanntgeworden, dass die vom Inlandsnachrichtendienst 2021 eingeführte Extremismus-Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wieder abgeschafft wurde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte auf Anfrage mit, der Phänomenbereich sei damals „vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet“ worden. In den darauffolgenden Jahren habe er jedoch an Bedeutung verloren und werde daher nun nicht mehr als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt.

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