Auch die therapeutische Wirkung der Blüten und Blätter der Hanfgewächse kennen die Menschen schon seit Jahrtausenden. Allerdings wurde Cannabis in den frühen 1990er Jahren als Rauschmittel abgetan. Seit einigen Jahren rückt der therapeutische Nutzen wieder verstärkt in den Fokus. So sieht zum Beispiel die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft den Einsatz von Medizinalhanf als sinnvoll für „… Patienten, die unter einer konventionellen Therapie keine ausreichende Linderung von Symptomen wie Spastik, Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Appetitmangel haben …“.
Bei verschreibungsfähigen Cannabissorten bezieht sich die Gesetzgebung in Deutschland nicht explizit auf die Unterscheidung zwischen Indica und Sativa. Stattdessen nehmen Ärzte die Verschreibung von medizinischem Cannabis auf der Grundlage der Bedürfnisse des einzelnen Patienten vor.










