Hämorrhoidenzäpfchen werden in den Enddarm eingeführt. Sie sollen in den oberen Abschnitten des Darms wirken.
Eine Variante des Zäpfchens sind Analtampons: Dabei handelt es sich um Zäpfchen, die mit einem wirkstoffhaltigen Mullstreifen umwickelt sind. Analtampons werden im Gegensatz zum Zäpfchen nicht bis in den Enddarm geschoben, sondern verbleiben im Analkanal – das heißt, sie wirken direkt dort, wo die Beschwerden vorliegen.
Salben, Cremes oder Pasten gegen vergrößerte Hämorrhoiden können Beschwerden wie Juckreiz oder Nässen – wenn überhaupt – nur vorübergehend lindern. Sie helfen höchstens gegen die Symptome, die eigentliche Ursache beseitigen sie jedoch nicht.
Ob Präparate mit entzündungshemmenden Wirkstoffen tatsächlich einen Nutzen haben, ist derzeit noch nicht gut durch Studien untersucht. Ähnliches gilt auch für Zäpfchen und Analtampons: Ob Sie sich als Hausmittel eignen, ist noch nicht abschließend untersucht.
Als Sofortmaßnahme können Salben, Cremes & Co. zwar normalerweise nicht schaden. Langfristig sollten Betroffene jedoch eine professionelle Therapie in Erwägung ziehen – denn nur so lässt sich ein Hämorrhoidalleiden effektiv behandeln.
Ohne Behandlung kann sich ein Hämorrhoidalleiden verstärken und zu weiteren Beschwerden führen. In frühen Stadien kann der Arzt die vergrößerten Hämorrhoiden abbinden oder veröden. Diese Therapie kann ambulant erfolgen und ist nur selten mit Komplikationen verbunden. Ist die Erkrankung jedoch weit fortgeschritten, hilft oft nur noch ein operativer Eingriff. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zu handeln und schon bei ersten Beschwerden eine Praxis aufzusuchen.
Ein Arztbesuch ist noch aus einem anderen Grund empfehlenswert. Symptome wie Juckreiz, Blutungen oder Nässen sind zwar häufig auf vergrößerte Hämorrhoiden zurückzuführen. Sie können aber auch andere, teils ernste Ursachen haben. Daher sollten Sie bei länger anhaltenden und/oder starken Beschwerden immer ärztlichen Rat einholen. Insbesondere bei Blut auf dem Toilettenpapier oder im Stuhl ist eine rasche ärztliche Abklärung erforderlich.
