Neues Gesetz beschlossen

Das ändert sich bei Elektroschrott und E-Zigaretten


Aktualisiert am 07.11.2025 – 10:09 UhrLesedauer: 2 Min.

Elektroschrott: Ausgediente Elektrogeräte können im Supermarkt entsorgt werden. (Quelle: JulNichols)

Ausgediente Laptops, Handys oder E-Zigaretten: Für diesen Elektroschrott gelten nun neue Regeln.

Die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten wird einfacher. Das hat der Bundestag beschlossen. Demnach ist der Handel nun gesetzlich dazu verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Mit dieser Maßnahme soll die Sammelquote von ausgedienter Elektronik erhöht werden. Denn in ihnen stecken oft wertvolle Rohstoffe, die mithilfe eines ausgeklügelten Recyclingsystems zurückgewonnen werden können.

Das Gesetz sieht beispielsweise vor, dass Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet sind. Dadurch sollen Verbraucher die Rückgabestellen leichter erkennen. Das Symbol hierfür soll etwa am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, werden und Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, erklärt der Bundestag auf seiner Seite.

Darüber hinaus soll die Rückgabe von Altgeräten auch ohne Kauf eines Neugerätes möglich sein.

Das Gesetz zielt auch auf elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) ab. Sie enthalten ebenfalls Elektronik, werden jedoch häufig falsch entsorgt – im Restmüll oder der Wertstofftonne. Künftig können sie nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Diese Regelung gilt sowohl für Einweg-Produkte als auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.

Gleichzeitig wirbt das Parlament für ein Verbot dieser umstrittenen Wegwerfprodukte. In einer Entschließung, die mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD ebenfalls beschlossen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.

Darüber hinaus soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien sinken. Deshalb ist in der Gesetzesnovelle auch vorgesehen, dass alte Elektrogeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal in die Sammelcontainer einsortiert werden dürfen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt die Gesetzesnovelle in teilen: „Die bundesweit einheitliche Vorschrift zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung insbesondere batteriebetriebener Altgeräte durch das Wertstoffhofpersonal selbst, ist ein praxisgerechter Weg zur Stärkung von Brandschutz und Mitarbeitenden-Sicherheit“, sagt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Werkleiter des Kommunalservice Jena.

Doch trotz dieser Neuerung besteht weiterhin eine „ungelöste Problematik rund um elektronische Einweg-Zigaretten.“ Die Ausweitung der Rücknahmepflicht auf Verkaufsstellen wie Kioske und Tankstellen sei positiv. Doch in der Praxis werden ausgediente Geräte im Restmüll oder auf der Straße entsorgt. Diese Problematik werde durch die gestern verabschiedeten Rücknahmeregeln für Einweg-Vapes nicht gelöst. Feige plädiert daher für ein Verbot der Produkte: „Ein Verbot bleibt aus unserer Sicht die einzige wirksame Lösung“, so der Vizepräsident.

Aus Sicht des VKU ist es besonders wichtig, dass der Bundestag die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung nun ausdrücklich auffordert, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen. Das Parlament greift damit eine zentrale Forderung des Verbands auf. Die Geräte stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da sie immer wieder zu Bränden in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen führen.

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