Verfahren gegen Ex-Minister eingestellt
Verleumdungsklage: Habeck muss 12.000 Euro zahlen
Aktualisiert am 12.12.2025 – 14:39 UhrLesedauer: 1 Min.
Ermittlungen gegen Ex-Minister Robert Habeck sind eingestellt. Er spendet 12.000 Euro an gemeinnützige Organisationen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen Robert Habeck eingestellt. Habeck soll bei einer Veranstaltung unwahre Behauptungen über Sahra Wagenknecht und das BSW aufgestellt haben. Wagenknecht und ihre Partei klagten daraufhin wegen Verleumdung.
Bedingung für die Einstellung: Habeck muss 12.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Die Staatsanwaltschaft erklärt, der Ex-Minister habe diese Auflage fristgerecht erfüllt: „Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen sind.“
Habeck soll in seiner Rede behauptet haben, das BSW würde sich „für seine Meinung bezahlen lassen“, im Internet „Stimmen kaufen“ und „Trollarmeen aufbauen“.









