Kaum bekannt
Tausende Rentner lassen diesen Zuschuss liegen
Aktualisiert am 21.02.2026 – 06:24 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein staatlicher Freibetrag kann Rentnern mit wenig Geld helfen, doch kaum jemand nutzt ihn. Warum das so ist und wie Sie davon profitieren können.
Ein staatlicher Freibetrag, der Rentnern mit geringem Einkommen finanziell helfen soll, bleibt weitgehend ungenutzt. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts auf Anfrage von t-online zeigen, nahmen zuletzt nur rund 69.000 Rentner den sogenannten Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter in Anspruch. Dabei hatte die Bundesregierung ursprünglich erwartet, dass etwa 200.000 Senioren von der Regelung Gebrauch machen würden.
Der Freibetrag wurde 2021 zusammen mit der Grundrente eingeführt und soll Rentnern mit einer langen Erwerbsbiografie einen finanziellen Vorteil bieten. Anspruch haben Grundsicherungsbezieher, die mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten aufweisen und weniger als 10.000 Euro Sparguthaben besitzen.
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Der Freibetrag sorgt dafür, dass ein Teil der Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Im dritten Quartal 2025 betrug er mit Schnitt 275 Euro, lag also nahe am Höchstbetrag von 281,50 Euro monatlich. Wird er genutzt, können selbst Senioren mit Bruttorenten von 1.600 Euro oder mehr einen Zuschuss zur Rente erhalten.
Laut dem Portal ihre-vorsorge.de kann das in der Praxis so aussehen:
Ein alleinstehender Rentner in München erhält eine Bruttorente von 1.800 Euro im Monat. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bleiben ihm netto 1.580 Euro. Da seine Warmmiete 835 Euro beträgt, bleiben ihm für den Lebensunterhalt 745 Euro. Ohne den Rentenfreibetrag würde ihm keine Grundsicherung zustehen.
Durch die Anrechnung des Freibetrags von 281,50 Euro wird sein anrechenbares Einkommen jedoch von 1.580 Euro auf 1.298,50 Euro gesenkt. Nach Abzug der Miete bleiben ihm nur noch 463,50 Euro. Er liegt damit unter dem Regelbedarf 2026 für Alleinstehende von 563 Euro. Die Differenz von 99,50 Euro wird ihm als Zuschlag gewährt, sobald er Grundsicherung im Alter beantragt.











