Rentenpläne der Bundesregierung
Rentenversicherung kritisiert unfaire Kostenverteilung
Aktualisiert am 11.11.2025 – 17:43 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Rentenversicherung wirft der Regierung vor, sich auf Kosten der Beitragszahler finanziell besserzustellen. Vorstandschef Alexander Gunkel warnt vor einem Vertrauensverlust.
Dabei geht es insbesondere um die Anhebung der sogenannten Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben. Diese Rücklage dient als finanzieller Puffer, um die laufenden Rentenzahlungen auch dann zu sichern, wenn die Einnahmen kurzfristig schwanken, etwa durch saisonale Effekte oder konjunkturelle Dellen.
Mit der geplanten Erhöhung kommt die Bundesregierung zwar einer langjährigen Forderung der Rentenversicherung nach, die Liquidität der Rentenkasse zu stärken. Doch die DRV ärgert sich über die Art, wie diese Maßnahme nun finanziert werden soll.
Gunkel zufolge geht die Umsetzung „voraussichtlich einher mit einem einmalig um 0,2 Prozentpunkte höheren Beitragssatz im Jahr 2028“, sagte er am Dienstag auf dem DRV-Presseseminar in Würzburg. Und normalerweise läuft es dann so ab: Steigt der Beitragssatz, weil die Rücklage angehoben wird, müsste auch der Bundeszuschuss an die Rentenkasse steigen. Dadurch würden die Mehrkosten auf Beitragszahler, Rentner und den Bund verteilt. „Durch eine Sonderregelung im Gesetzentwurf wird der Ausgleichsmechanismus in diesem Fall aber außer Kraft gesetzt“, erklärte Gunkel.
Die Folge: kein Extra-Geld vom Bund, aber knapp eine Milliarde zusätzliche Kosten, die die Beitragszahler aufbringen müssten. „Diese Vorgehensweise des Gesetzgebers, bestehende Regeln zur Lastenverteilung außer Kraft zu setzen, um die eigenen Finanzen zulasten der Rentenversicherung zu schönen, lehnt die Selbstverwaltung natürlich ab“, so Gunkel weiter. Er warnte zudem, dass das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Finanzierungszusagen des Bundes durch solche Regelungen nicht gestärkt werde.
Der DRV-Vorstandschef erinnerte daran, dass der Bund in der Vergangenheit von früheren Änderungen profitiert habe: So sei ein gegenteiliger Effekt in den Jahren 2002 bis 2004 nicht herausgerechnet worden, als die Mindestrücklage von einer Monatsausgabe auf 0,2 Monatsausgaben reduziert wurde.
„Der Bund hat also damals von den finanziellen Vorteilen der Senkung der Mindestrücklage profitiert. Dann sollte er sich jetzt auch anteilig an den Kosten beteiligen, wenn die Mindestrücklage wieder angehoben wird.“ Die Selbstverwaltung der Rentenversicherung fordert deshalb eine Korrektur im parlamentarischen Verfahren.
Gunkel begrüßte das, stellte aber klar: „Es ist unverständlich, warum nur die Mütterrente III vom Bund erstattet wird, die Mehrausgaben für die Mütterrenten I und II sowie für die Renten für Kindererziehungszeiten von 1992 bis 1998 geborener Kinder aber weiterhin vor allem von den Beitragszahlenden geschultert werden müssen.“
Die DRV sieht in der Ungleichbehandlung ein strukturelles Problem, weil die Finanzierung der Kindererziehungszeiten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und nicht dauerhaft zulasten der Beitragszahler gehen dürfe.