Neue Vorgaben für Auto und Wohnmobil
Ab dem 7. Juli gelten strengere EU-Sicherheitsvorgaben für neu zugelassene Autos und Wohnmobile. Neufahrzeuge müssen dann unter anderem mit einem Notbremsassistenten ausgestattet sein, der auch Fußgänger und Radfahrer erkennt. Hinzu kommen ein Spurhalteassistent, eine Müdigkeits- beziehungsweise Aufmerksamkeitswarnung sowie bei Autos ein adaptives Bremslicht, das bei einer Vollbremsung schnell blinkt und so nachfolgende Fahrer früher warnt. Für schwere Wohnmobile werden zusätzliche Assistenzsysteme vorgeschrieben, etwa ein Totwinkelwarner.
Wer bereits ein Auto oder ein Wohnmobil besitzt, muss sich keine Sorgen machen: Die neuen Regeln gelten nur für Fahrzeuge, die ab dem Stichtag erstmals zugelassen werden. Eine Nachrüstung ist nicht erforderlich. Käufer neuer Wohnmobile müssen allerdings mit höheren Preisen rechnen, weil die zusätzlichen Sicherheitssysteme die Herstellung verteuern.
Handel mit Flensburger Punkten wird strafbar
Ab dem 1. Juli geht der Gesetzgeber gegen den Handel mit Punkten in Flensburg vor. Künftig ist es verboten, bei Verkehrsverstößen bewusst falsche Angaben zum Fahrer zu machen oder solche Täuschungen gewerblich zu vermitteln. Damit soll ein Geschäftsmodell beendet werden, bei dem sogenannte Punktesünder gegen Bezahlung die Schuld für Verkehrsverstöße anderer übernahmen.
Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Zudem verlängert sich ab Juli die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate. Autofahrer müssen also länger damit rechnen, dass ihnen etwa ein Bußgeldbescheid wegen eines Tempo- oder Parkverstoßes zugestellt wird.
Steuer auf Flugtickets sinkt
Fliegen könnte etwas günstiger werden: Zum 1. Juli sinkt die Luftverkehrsteuer wieder auf das Niveau von vor der Erhöhung im Jahr 2024. Für Kurzstreckenflüge reduziert sie sich von 15,53 auf 13,03 Euro, für Mittelstrecken von 39,34 auf 33,01 Euro und für Langstrecken von 70,83 auf 59,43 Euro.
Ob Fluggesellschaften die niedrigere Steuer tatsächlich über günstigere Ticketpreise an ihre Kunden weitergeben, ist allerdings offen. Denn die Maßnahme ist in erster Linie dafür gedacht, deutsche Luftverkehrsunternehmen zu stärken. Lesen Sie hier, an welchen Flughäfen die Tickets besonders billig sind.
Neue Gebühr für Bestellungen
Wer Waren im Wert von bis zu 150 Euro aus einem Nicht-EU-Land bestellt, muss ab dem 1. Juli mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für solche Sendungen wird künftig eine pauschale Zollgebühr von drei Euro erhoben. Betroffen sind unter anderem Bestellungen aus China, den USA oder Großbritannien.
