Festnahmen in Norddeutschland

Verdienten sie Millionen mit Russland-Geschäften?


Aktualisiert am 02.02.2026 – 10:34 UhrLesedauer: 2 Min.

T-72- and T-90-Kampfpanzer in einer Fabrik des russischen Unternehmens Uralwagonsawod (Symbolbild): Russische Rüstungsunternehmen sollen von einer Gruppe aus Deutschland beliefert worden sein. (Quelle: IMAGO/Ramil Sitdikov/imago)

Ermittler sind gegen ein mutmaßliches Beschaffungsnetzwerk für die russische Industrie vorgegangen. Die Bundesanwaltschaft spricht von systematischen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz in Millionenhöhe.

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag fünf mutmaßliche Mitglieder einer kriminellen Vereinigung festnehmen lassen, die trotz EU-Embargos Güter nach Russland exportiert haben sollen. Die Festnahmen erfolgten in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg, wie die Behörde mitteilte. Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs.

Festgenommen wurden der deutsch-ukrainische Staatsangehörige Artem I., die deutschen Staatsangehörigen Boris M. und Eugen R. sowie der deutsch-russische Staatsangehörige Nikita S. Vorläufig festgenommen wurde zudem der deutsch-russische Staatsangehörige Daniel A. Zeitgleich durchsuchten Ermittler weitere Objekte in Frankfurt am Main, im Landkreis Nordwestmecklenburg, in Nürnberg und im Kreis Ostholstein. Die Maßnahmen richten sich auch gegen fünf weitere Beschuldigte, die auf freiem Fuß sind.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Konkret sollen sie Embargobestimmungen der Europäischen Union umgangen haben, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gelten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen zudem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.

Im Zentrum der Ermittlungen steht nach Angaben der Behörde ein in Lübeck ansässiges Handelsunternehmen. Dessen Alleingesellschafter und Geschäftsführer Nikita S. soll das Unternehmen spätestens seit Februar 2022 genutzt haben, um konspirativ Güter für die russische Industrie zu beschaffen und auszuführen. Zur Verschleierung sollen die Beteiligten mindestens eine weitere Scheinfirma, Scheinabnehmer innerhalb und außerhalb der EU sowie ein russisches Empfängerunternehmen eingesetzt haben, in dem Nikita S. ebenfalls eine verantwortliche Position innehatte.

Nach Einschätzung der Ermittler zielte das Vorgehen auf die systematische Umgehung der Russland-Embargo-Verordnungen. Auf russischer Seite hätten mutmaßlich staatliche Stellen hinter dem Beschaffungsnetzwerk gestanden. Zu den Endabnehmern der ausgeführten Waren sollen mindestens 24 gelistete Rüstungsunternehmen in Russland gehört haben.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand veranlassten die Beschuldigten rund 16.000 Lieferungen nach Russland. Der Gesamtwert der verbotswidrigen Geschäfte beläuft sich demnach auf mindestens 30 Millionen Euro. In dieser Höhe ordnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Vermögensarrest an.

Das Verfahren wurde laut Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt. Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Zollkriminalamt beauftragt. Die festgenommenen Beschuldigten sollen im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser entscheidet im Fall von Daniel A. über den Erlass eines Haftbefehls und eröffnet den übrigen vier Beschuldigten die Haftbefehle.

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