Rätselhaft bleibt, warum die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe nicht weiter prüfte und Ermittlungen vorantrieb. Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow teilt t-online mit, dass es die Geschädigte versäumt habe, die „erforderlichen Unterlagen“ einzureichen. Man habe noch weitere Informationen von der Anzeigenden angefordert, dem sei sie nicht nachgekommen. „Am 23. Juni 2025 wurden die Ermittlungen eingestellt“, so Müller-Rakow.
Dem widerspricht nun die Anwältin von Collien Fernandes. Wie aus einer Mitteilung von Dienstag hervorgeht, die t-online vorliegt, sei diese Darstellung der Staatsanwaltschaft in Itzehoe aus Sicht der Anzeigenstellerin nicht korrekt. Als Collien Fernandes Strafanzeige erstattete, habe sie „die ihr zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen eingereicht und auf Nachfrage diese auch per E-Mail übersandt“, so Rechtsanwältin Christina Clemm. Verschiedene Ermittlungsansätze seien benannt und Kontaktdaten mitgeteilt worden.
„Sodann erhielt sie die Mitteilung, dass die Berliner Polizei und damit ihre bisherige Ansprechpartnerin nicht mehr zuständig seien und das Verfahren über die Staatsanwaltschaft Berlin an die zuständige Behörde in Schleswig-Holstein abgegeben werde.“ Doch danach passierte aus Sicht von Collien Fernandes‘ Anwältin: nichts. Man habe nie wieder etwas von einer Behörde in Schleswig-Holstein gehört – auch nicht auf „Nachfrage im Februar 2025“.
Und wer hat jetzt recht? Womöglich liegt des Rätsels Lösung im Detail. Denn die Polizei in Schleswig-Holstein hat im Mai 2025 Post an eine „Adresse der Geschädigten in Schleswig-Holstein“ zugestellt, mit der Aufforderung, weitere Beweismittel in der Sache beizutragen. Da dieser Brief aber nie beantwortet wurde, stellte die Staatsanwaltschaft wenige Wochen später das Verfahren ein. Da weder Frau Fernandes noch ihre Anwältin von diesem Brief wissen, liegt die Vermutung nahe, dass dieser nie geöffnet wurde – möglicherweise deshalb, weil Collien Fernandes zu diesem Zeitpunkt ihren Hauptwohnsitz längst nach Mallorca verlegt hatte.










