Eigentlich wären 180 Euro Strafe fällig
Radfahrer viel zu schnell – Polizei machtlos
Aktualisiert am 24.03.2026 – 13:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Polizei stellt sich in der 30er-Zone vor einer Schule auf, um Temposünder zu erfassen. Ein Radfahrer ist der zweitschnellste.
Bei einer Kontrolle mit einem Radarwagen hat die Polizei im nordrhein-westfälischen Nachrodt-Wiblingwerde mehrere Temposünder in einer Tempo-30-Zone geblitzt. Wie die Beamten am Dienstag mitteilten, war bei der Aktion in der vergangenen Woche ein Autofahrer mit 72 km/h der schnellste. Direkt dahinter kam ein Rennradfahrer: Die Messtechnik erfasste ihn mit 59 km/h.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Tempolimit auch für Radfahrer gilt. In dem Bereich, in dem die Geschwindigkeitsmessungen stattfanden, liegen demnach eine Schule, eine Sporthalle und ein Schwimmbad. Besonders an solchen Orten müsse jederzeit damit gerechnet werden, dass Fußgänger unerwartet auf die Straße treten. Vor allem Kinder würden nicht davon ausgehen, dass Radfahrer mit so hoher Geschwindigkeit unterwegs seien.
Die Geschwindigkeitsübertretung in der 30er-Zone würde den Mann auf dem Rennrad eigentlich 180 Euro Bußgeld plus Gebühren kosten, sagte ein Polizeisprecher t-online. Hinzukämen ein Punkt in Flensburg und – falls der Radler sich in den vergangenen zwölf Monaten schon einmal einen Verstoß geleistet haben sollte – ein einmonatiges Fahrverbot.
Allerdings geht der Radfahrer im konkreten Fall im Märkischen Kreis wohl straffrei aus – weil er ohne Kennzeichen nicht zurückzuverfolgen ist. Der mit 72 km/h geblitzte Autofahrer muss hingegen zahlen: Dem Polizeisprecher zufolge werden 260 Euro Bußgeld plus Gebühren fällig, außerdem zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Aber auch, wenn zu schnelle Radfahrer in der Regel um ein Bußgeld herumkommen: Die Polizei rät ihnen, schon aus Eigennutz „immer der Verkehrssituation angemessen, vorausschauend und vorsichtig“ zu fahren. Denn, wie der Polizeisprecher erklärte: Wenn etwas passiert, seien sie viel stärker gefährdet als die durch ihren Wagen geschützten Autofahrer.
