Alkohol auf der Alster

Bier auf dem SUP? Über diesem Promillewert wird es strafbar

13.08.2026 – 10:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Beamte des Wasserschutzpolizei (Symbolbild): Auf der Alster gibt es regelmäßig Kontrollen. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)

Ein kühles Bier im Kanu oder Rotwein auf dem SUP: Auf der Alster ist Alkohol nicht grundsätzlich verboten. Doch wer paddelt oder in die Pedale tritt, muss eine wichtige Promillegrenze beachten.

Die Sonne scheint, die Getränke sind gekühlt und das Boot treibt über die Alster: Für viele Hamburger gehört im Sommer auch ein Bier oder ein Glas Wein dazu. Was jedoch nicht alle wissen: Wer ein Kanu, Tretboot, Schlauchboot oder Stand-up-Paddle-Board steuert, unterliegt einer Promillegrenze.

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Das kontrolliert die Hamburger Wasserschutzpolizei regelmäßig. Was viele nicht wissen: Jeder, der zum Paddel greift und damit Einfluss auf das Fahrverhalten nimmt, gilt rechtlich als Führer des Wasserfahrzeugs. Das kann in einem Kanu also auf mehrere Personen gleichzeitig zutreffen. Wer lediglich mitfährt, kann dagegen Alkohol trinken, ohne an eine Promillegrenze gebunden zu sein.

Alkohol auf dem Wasser: Straftat ab 1,1 Promille

Auch auf Tretbooten gilt: Wer in die Pedale tritt und das Boot damit steuert, ist Fahrzeugführer. Dasselbe trifft auf Menschen zu, die ein Schlauchboot oder ein SUP lenken. Denn die Alster ist eine offizielle Wasserstraße.

Ein Beamter mit einem Alkoholtestgerät: Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)

Für die Führer der Wasserfahrzeuge gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.

Regelmäßige Verstöße auf der Alster

Dass nicht alle Wassersportler die Regeln kennen oder ernst nehmen, zeigte sich jüngst bei einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei auf der Alster. In einem Kanu waren sechs Männer mit einer Kühltasche voller Getränke unterwegs. Drei von ihnen wiesen bei einem Alkoholtest relevante Werte auf. Ein 34-Jähriger kam sogar auf 1,37 Promille. Er und seine Begleiter mussten die Beamten zur Wasserschutzpolizei begleiten und sollten anschließend zur Blutentnahme gebracht werden.

Wenig später kontrollierten die Polizisten einen Mann, der mit seiner Hündin auf einem SUP saß. Neben ihm stand eine fast volle Flasche Rotwein. Sein Alkoholwert lag allerdings deutlich unter der erlaubten Grenze von 0,5 Promille. Der Hamburger zeigte Verständnis für die Kontrollen: „Ich finde es sehr gut, dass Kontrollen gemacht werden, weil ich hier auch Leute sehe, die es echt übertreiben.“

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