Der Konvent bestand aus Delegierten der elf Bundesländer der drei westlichen Besatzungszonen sowie Verfassungs- und Finanzexperten. Sie berieten 13 Tage lang und arbeiteten rund um die Uhr. Damit legten sie den Grundstein für die Arbeit des Parlamentarischen Rates in Bonn, der den Grundgesetzvorschlag erarbeitete. Große Teile des Entwurfs des Verfassungskonvents erschienen später in der endgültigen Fassung, darunter Artikel 1 über die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet.
Pracht und parlamentarische Demokratie
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