Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz hat Käse von einer Unfallstelle gestohlen und seinen Job verloren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung, ihn aus dem Dienst zu entfernen.

Ein Polizist hat rund 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten Lkw gestohlen und deshalb seinen Job verloren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Berufung des Mannes zurückgewiesen und die Entscheidung damit bestätigt. Der gestohlene Käse hatte einen Wert von 554 Euro.

Der Polizist war bei der Autobahnpolizei tätig und sollte eine Unfallstelle absichern. Dabei forderte er den Mitarbeiter einer Bergungsfirma auf, ihm mehrere Käsepakete zu übergeben. Insgesamt nahm er neun Pakete mit jeweils 20 Kilogramm mit.

Ein Teil des Käses wurde auf die Dienststelle gebracht, während der Rest vermutlich privat verwendet wurde. Der Beamte argumentierte, der Käse sei praktisch wertlos gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. Das Gericht widersprach dieser Darstellung und betonte, dass der Polizist dem Ansehen der Polizei erheblich geschadet habe. Der Polizist betonte, dass er selbst gar keinen Cheddar mögen würde.

In einem vorherigen Strafverfahren war der Polizist wegen eines minderschweren Falls verwarnt worden, wobei eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro im Raum stand. Nach Abschluss des Strafverfahrens wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das zu seiner Entlassung führte. Seine Berufung gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

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