Bremer Gericht urteilt

Polizeianwärter darf mit Turban auf Streife gehen


Aktualisiert am 22.03.2026 – 12:12 UhrLesedauer: 2 Min.

Polizisten im Einsatz (Symbolbild): Die Vorgesetzten des Mannes hatten zuvor verlangt, dass er das religiöse Kleidungsstück ablegt. (Quelle: Maximilian Koch/imago-images-bilder)

Ein Bremer Polizeianwärter sollte seinen Turban im Dienst ablegen – doch das wollte er nicht hinnehmen. Jetzt hat sich ein Gericht mit dem Thema befasst.

Ein Polizeianwärter in Bremen darf seinen Turban auch im Außendienst tragen. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag des Mannes statt. Seine Vorgesetzten hatten zuvor verlangt, dass er das religiöse Kleidungsstück bei Einsätzen mit Bürgerkontakt ablegt.

Der Kommissaranwärter, ein Angehöriger der Sikh-Religion, absolviert den Studiengang Polizeivollzugsdienst. Während seiner Praxisphase sollte er den Turban absetzen. Weil er sich weigerte, wurde er vorübergehend nur im Innendienst eingesetzt.

Dagegen ging der Mann juristisch vor – mit Erfolg. Das Gericht erlaubte ihm vorläufig, den sogenannten Dastar weiter zu tragen. Die Entscheidung gilt zunächst bis zu einer möglichen endgültigen Klärung im Hauptverfahren.

Zur Begründung erklärten die Richter, es fehle an einer klaren rechtlichen Grundlage für ein Verbot. Die bestehenden Vorschriften zur Polizeiuniform regelten nicht ausdrücklich den Umgang mit religiösen Symbolen.

Kritik kommt von der CDU. „Das Gericht hat deutlich gemacht: Es fehlt an einer klaren Rechtsgrundlage“, sagte der innenpolitische Sprecher Marco Lübke. Diese müsse „unverzüglich“ geschaffen werden.

Lübke forderte ein einheitliches Auftreten der Polizei: „Wer staatliche Autorität ausübt, muss äußerlich weltanschaulich neutral erscheinen.“ Religiöse Symbole seien mit diesem Anspruch nicht vereinbar.

Unterstützung bekommt der Anwärter dagegen aus anderen politischen Lagern. „Die neutrale Amtsausübung wird durch das Tragen eines Turbans oder eines Kopftuchs nicht beeinträchtigt“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Labetzke. Entscheidend sei das Handeln im Dienst – nicht das Erscheinungsbild.

Der Fall hatte bereits zuvor für Aufmerksamkeit gesorgt. Der Anwärter war schon bei seiner Vereidigung 2025 mit Turban in Uniform aufgetreten. „Die Polizeiausbildung ist mein Traum“, sagte er damals. Danach entbrannte eine politische Debatte.

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