Im Saarländischen Polizeigesetz ist geregelt, wann die Polizei schießen darf. In Paragraf 57 Absatz 1 steht: „Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.“
Wenn ein Schuss mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung sei.
In Absatz zwei heißt es, Schusswaffen dürften gebraucht werden, „um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht“ und eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder eines Vergehens verdächtig ist und Schusswaffen oder Explosivmittel dabeihat. Auch um eine Flucht einer Person zu vereiteln, die in amtlichem Gewahrsam ist, darf laut Landespolizeigesetz geschossen werden.
„Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz“, sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.“ Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.
Es sei allerdings extrem schwierig, auf ein sich bewegendes Ziel zu schießen, sagte der Wissenschaftler. In der Ausbildung werde daher Polizisten beigebracht, auf die größte Fläche des Körpers zu schießen, nicht etwa Arme oder Beine. Ein „normaler Polizeibeamter“ könne gar nicht so präzise schießen. „Wenn sich das Auto bewegt, ist das für jemanden, der normal befähigt ist, schwierig“, sagte Singelnstein.
Im vergangenen Jahr hat die Polizei im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr wie nun im Saarland auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz.
Die Schüsse trafen den jungen Deutschen von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Der gewaltsame Tod des Schwarzen sorgte für Entsetzen, Anteilnahme und löste Proteste aus. Vorwürfe wurden laut, Rassismus könnte eine Rolle gespielt haben. Im November klagte die Staatsanwaltschaft den 27 Jahre alten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung an. Demnach soll der Beamte irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden.










