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Home » Pflegezusatzversicherung sinnvoll? Diese Punkte sollten Sie bedenken
Wirtschaft

Pflegezusatzversicherung sinnvoll? Diese Punkte sollten Sie bedenken

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 9, 2026
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Ein Kriterium, das für einen Abschluss sprechen könnte, ist die familiäre Vorbelastung. Gab es in Ihrer Familie bereits Pflegefälle, haben auch Sie möglicherweise ein erhöhtes Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden. Das allein ist aber noch kein hinreichender Grund für eine Pflegezusatzversicherung.

Denn womöglich wissen Sie bereits, dass sich im Fall der Fälle Angehörige um Sie kümmern würden. Pflegen Ihre Kinder Sie beispielsweise ganz oder teilweise, senkt das die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder eine selbstständige Pflegekraft deutlich. Eine Pflegezusatzversicherung wäre also nicht zwingend nötig.

Wer hingegen keine Kinder oder andere Menschen hat, die ihm so nahestehen, dass sie seine Pflege übernehmen würden, für den kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Zumindest dann, wenn Ihr Einkommen durchschnittlich ist und Sie im Pflegefall eher nicht auf Ersparnisse oder Vermögen zugreifen können.

Doch selbst wer Vermögen wie beispielsweise eine Immobilie oder hohe Bankguthaben besitzt, sieht es in der Regel ungern, wenn diese Mittel für die eigene Pflege draufgehen. Denn oft gibt es Erben, denen man etwas hinterlassen möchte. Eine Pflegezusatzversicherung schützt vor einem solchen Verlust.

Sind Sie noch jung, wissen aber bereits sicher, dass Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen wollen, ist die Gelegenheit günstig. Sie können sich dann niedrigere Beiträge sichern. Allerdings ist die Glaskugel in dieser Lebensphase noch undurchsichtiger: „Kinder, Jobwechsel, Heirat, Scheidung: Zu viel kann noch passieren“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Für jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre empfehle sich eine Pflegezusatzversicherung daher trotz günstigerer Beiträge meist noch nicht.

Welche Varianten der Pflegezusatzversicherung gibt es?

Bei der Pflegezusatzversicherung stehen drei verschiedene Produkte zur Auswahl: Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen. Die Pflegetagegeldversicherung gibt es zudem als staatlich geförderten Vertrag. Ein Überblick:

  • Pflegetagegeldversicherung: Sie zahlt ein vereinbartes Tagegeld im Pflegefall. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob Sie im Pflegeheim, zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen gepflegt werden. Tarife, die ambulante Pflege ausschließen, sollten Sie meiden. Achten Sie zudem darauf, dass Sie bereits dann keine Beiträge mehr zahlen müssen, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Wählen Sie dazu einen Tarif, nach dem der Pflegefall dann eingetreten ist, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat.
  • Geförderte Pflegetagegeldversicherung: Für manche Pflegetagegeldtarife gibt es eine staatliche Förderung von fünf Euro im Monat, oft auch Pflege-Bahr genannt, nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Diese Verträge haben zwar den Vorteil, dass jeder aufgenommen werden muss, egal wie alt oder vorerkrankt jemand bereits ist. Der große Nachteil sind aber die Konditionen: Laut Verbraucherzentrale decken die Leistungen bei Weitem nicht die Kostenlücke im Pflegefall. Den Beitrag müssen Sie zudem immer weiter zahlen. Und der steigt mit der Zeit in der Regel stärker als bei nicht geförderten Tarifen. Weiterer Minuspunkt: Es gibt eine Wartezeit von fünf Jahren.
  • Pflegekostenversicherung: Diese Art Pflegezusatzversicherung erstattet nur nachgewiesene Pflegekosten, die nach Unterstützung durch die gesetzliche Pflegekasse noch übrig bleiben. Es kann auch nur zu einer Teilzahlung kommen – entweder bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze oder indem nur ein festgelegter Prozentsatz der Restkosten beglichen wird. Und: Die Kostenübernahme gilt in der Regel nur für die reine Pflege, nicht für Unterkunft und Verpflegung. Eine Beitragsbefreiung ist meist auch nicht vorgesehen.
  • Pflegerentenversicherung: Hier erhalten Sie einen tariflich vereinbarten monatlichen Rentenbetrag zur freien Verfügung. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. Die volle Pflegerente gibt es in der Regel erst ab Pflegegrad 4 oder 5. Beitrag und Leistungsumfang legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Sofern keine Dynamik vereinbart wird, bleibt der Beitrag stabil. Er liegt aber zwei- bis dreimal so hoch wie bei den anderen Versicherungsarten. Tritt der Pflegefall ein, müssen Sie in der Regel keine Beiträge mehr zahlen.

Worauf sollte ich beim Abschluss achten?

Je nach Art der Pflegezusatzversicherung sollten Sie unterschiedliche Aspekte bedenken (siehe vorheriger Abschnitt). Ganz grundsätzlich gilt aber: Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie den Beitrag viele Jahre, wahrscheinlich Jahrzehnte, zahlen müssen und dieser regelmäßig steigen wird. Vor einem Abschluss sollten Sie also durchrechnen, ob Sie sich das leisten können – die Absicherung soll schließlich nicht selbst zur Finanzfalle werden.

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