Lebte das Paar vorher gemeinsam in einer Wohnung und bleibt ein Partner dort wohnen, sieht das Finanzamt in der Regel keine Haushaltsersparnis. In diesem Fall können die Pflegeheimkosten – nach Abzug der Erstattungen – grundsätzlich angesetzt werden.

Der Umzug eines Partners ins Pflegeheim ändert in der Regel nichts an der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung. Ehepaare können weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Holz empfiehlt, diese Möglichkeit zu nutzen: „Ehepaare sollten sich weiterhin zusammen veranlagen lassen, da es steuerlich oft günstiger ist.“

Eine Steuererklärung kann sich laut der Expertin sogar dann lohnen, wenn eigentlich keine Pflicht zur Abgabe besteht. Nur so lassen sich die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.

Zieht ein Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim, kann das unter Umständen zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung führen. Entscheidend ist, dass Sie genau dokumentieren, welche Kosten Sie selbst tragen und welche Leistungen erstattet werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen Ihre Steuerlast deutlich senken.

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