Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte es, dass mit dem multimedialen System der 116 117 millionenfach bewährte Kanäle für digitale Ersteinschätzungen und Terminvermittlungen genutzt werden sollen. Wenn die Politik die Rolle der ePA aufwerten wolle, müssten aber vor allem die Kassen die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern noch erheblich steigern.

Laut Ministerium hatten zuletzt rund vier Millionen Versicherte eine digitale Gesundheits-Identität, die ihnen Zugriff auf ihre ePA zum Beispiel am Smartphone ermöglicht. Dabei gilt: Man kann sich einloggen, braucht es aber nicht. Fürs erste Verwenden der App muss man sich zunächst einmal identifizieren und freischalten lassen. Verbraucherschützer und Kassen monieren, dass die Verfahren dafür für viele zu kompliziert seien.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte neue Ideen, wies aber auf Probleme bei den Grundfunktionen und beim Befüllen der E-Akten in Praxen und Kliniken hin. Es gelte erst einmal, „das Auto auf die Straße zu bringen“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Zurzeit steht es halbfertig am Straßenrand.“

Vorbereitet werden soll mit dem Digitalgesetz auch die vorgesehene Einführung eines verbindlichen Systems, bei dem Patienten in der Regel primär, also zuerst, in eine Hausarztpraxis gehen sollen. Diese soll sie dann bei Bedarf – mit Termin in einem bestimmten Zeitraum – an Fachärzte überweisen. Die Kassen werben für einen „digitalen Versorgungspfad“ mit elektronischen Ersteinschätzungen, Überweisungen und Terminvermittlungen. Das unterstütze Versicherte, „dort medizinisch versorgt zu werden, wann und wo sie es benötigen“, sagte die stellvertretende Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis.

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