Behörde entschuldigt sich

Panne nach Restaurant-Kontrolle: Kritik an der Stadt Köln


12.06.2026 – 12:34 UhrLesedauer: 2 Min.

Paar in einem Lokal (Symbolfoto): Ein Kontrollbericht der Stadt Köln über Missstände in einem Restaurant ist versehentlich publik geworden.

Paar in einem Lokal (Symbolfoto): Ein Kontrollbericht der Stadt Köln über Missstände in einem Restaurant ist versehentlich publik geworden. (Quelle: Zoonar.com/Jelena Cvetkovic/imago)

Online wird dokumentiert, wenn Kölner Restaurants gegen geltende Standards verstoßen. Nun ist es dabei zu einem Fehler gekommen. Die IG Gastro reagiert.

Anfang Juni ist es zu einem öffentlich einsehbaren Fehler des Kölner Verbraucherschutzamts gekommen: Auf dem Portal lebensmitteltransparenz.nrw war in diesen Tagen nämlich ein rund ein Jahr alter Prüfbericht eines Lokals in der Kölner Innenstadt aufgetaucht – und das, obwohl Datensätze nach gesetzlichen Vorgaben spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung automatisch entfernt werden müssen.

Die betroffene Gastronomin zeigte sich im Gespräch mit der t-online angesichts der fehlerhaften Veröffentlichung besorgt. Bereits nach der ursprünglichen Veröffentlichung des Berichts habe sie wirtschaftliche Einbußen erlitten, mehrere Reservierungen seien damals storniert worden.

Die Stadt Köln räumte die versehentliche Veröffentlichung in dieser Woche ein, nachdem sie von der Lokalredaktion von t-online darauf hingewiesen worden war. Eine Sprecherin erklärte: „Dem Verbraucherschutzamt ist leider ein Fehler unterlaufen. Der Eintrag bei Lebensmitteltransparenz wurde umgehend gelöscht. Die Kolleg*innen nehmen Kontakt zum Betreiber auf und bitten, das Versehen zu entschuldigen.“

  • Jetzt offiziell: An diesem Tag eröffnen Kasalla ihr Brauhaus – Preise schon bekannt
  • Wachstum geplant: So viel Geld wirft der Poldi-Döner ab

Missstände in der Kölner Gastronomie sind online einsehbar

Das Portal lebensmitteltransparenz.nrw veröffentlicht Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – seit Jahren sind deshalb auch Berichte über Missstände in der Kölner Gastronomie dort zu finden.

Vor jeder Veröffentlichung ist eine Anhörung der Betroffenen vorgeschrieben, was üblicherweise zu Verzögerungen zwischen Kontrolle und Veröffentlichung von oft mehreren Wochen bis auch Monaten führt. Dabei müssen die Einträge spätestens sechs Monate nach der Veröffentlichung automatisch gelöscht werden. Zudem gilt: Wird ein behördlich verhängtes Bußgeld gerichtlich auf unter 350 Euro reduziert, erscheint der Beitrag auf der Plattform überhaupt nicht.

IG Gastro kritisiert Fehler der Stadt Köln

Maike Block von der IG Gastro nahm den Vorfall zum Anlass, grundsätzliche Kritik an der öffentlichen Darstellung von Kontrollergebnissen zu üben. Sie sagte t-online in dieser Woche: „Die Arbeit der Lebensmittelüberwachung wird von vielen Kölner Betrieben als sachlich und konstruktiv wahrgenommen. Kontrollen sind wichtig und tragen zur Qualität und Sicherheit in der Gastronomie bei.“

Jedoch gelte für die IG auch: „Kritischer sehen wir hingegen die öffentliche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen. Transparenz für Verbraucher ist richtig, sie darf aber nicht zur öffentlichen Prangerwirkung werden. Gerade deshalb müssen Veröffentlichungen absolut korrekt, aktuell und verhältnismäßig sein.“

Block betonte abschließend: „Der aktuelle Fall zeigt, wie sensibel mit diesen Informationen umgegangen werden muss. Vertrauen entsteht durch Transparenz, aber eben auch durch Fairness.“

Share.
Exit mobile version