Zusammenbruch nach fünf Promille
Opfer trinkt sich zu Tode – vier Jugendliche verurteilt
20.05.2026 – 14:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Vier Jungen treffen sich mit einem 27-Jährigen. Die 15- und 16-Jährigen filmen, wie sie ihn mit hochprozentigem Alkohol regelrecht abfüllen – bis er mit fünf Promille zusammenbricht.
Das Landgericht Heidelberg hat vier Jugendliche verurteilt, weil sie einen 27-Jährigen dazu animiert haben, sich zu Tode zu trinken. Das Gericht wertete die Tat am Mittwoch als Körperverletzung mit Todesfolge. Die vier Teenager erhielten Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und einem Jahr und drei Monaten – alle zur Bewährung ausgesetzt.
Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Tat im Oktober 2024 15 beziehungsweise 16 Jahre alt.
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Laut Gericht kannten sich die Angeklagten und das Opfer. Am Tatabend trafen sie sich bei einem der nun Verurteilten in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis). Wie das Gericht mitteilte, gaben die Jugendlichen dem 27-Jährigen „ganz erhebliche Mengen“ hochprozentigen Alkohol – auch dann noch, als dieser „bereits nach kurzer Zeit derart alkoholisiert war, dass er die Folgen weiteren Alkoholkonsums nicht mehr abschätzen konnte“.
Teenager rufen vier Stunden keine Hilfe – irreparable Hirnschäden
Der 27-Jährige trank, bis er ungefähr fünf Promille im Blut hatte. Die Jugendlichen filmten ihn dabei. Dann brach der Mann bewusstlos zusammen. Aber die Teenager riefen dem Gericht zufolge aus Angst vor Konsequenzen vier Stunden lang keine Hilfe.
Erst, als sie schwindende Vitalfunktionen beim Opfer feststellten, verständigten sie den Rettungsdienst. Zu spät: Als die Helfer wenige Minuten später eintrafen, hatte der 27-Jährige nach einem zwischenzeitlichen Kreislaufstillstand bereits irreparable Hirnschäden erlitten. Drei Tage später starb er.
Die Angeklagten räumten die Tat im Wesentlichen vor Gericht ein. Die Urteile gegen sie beruhen zudem auf dem Videomaterial, das die Jugendlichen selbst am Tatabend erstellt hatten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren gefordert. Die Nebenklage forderte für zwei der Angeklagten mehr als zwei Jahre Haft – eine Aussetzung zur Bewährung wäre somit nicht mehr möglich gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
