Gastgewerbe

„Keine Juden erlaubt“: Oberpfälzer Hotel sorgt für Empörung

Aktualisiert am 03.06.2026 – 15:16 UhrLesedauer: 4 Min.

Das „Hotel zum Hirschen“ in der Oberpfalz hat mit einer Äußerung zu Juden für Fassungslosigkeit gesorgt. (Quelle: Armin Weigel/dpa/dpa-bilder)

Ein Hotel im Bayerischen Wald schockiert mit einer diskriminierenden Antwort an einen Gast aus Israel. Jetzt ermittelt die Justiz – und die internationale Empörung wächst.

Keine Juden erlaubt – mit dieser Antwort an einen Gast aus Israel hat ein Hotel in der Oberpfalz für Fassungslosigkeit gesorgt. „Sind wir wieder in den 1930er Jahren?“, fragte die Generalkonsulin des Staates Israel für Süddeutschland auf der Plattform X mit Blick auf die systematische Entrechtung und Ermordung von Juden im Nationalsozialismus. Das „Hotel zum Hirschen“ in Lam im Bayerischen Wald entschuldigte sich und lud den Gast zu einem kostenlosen Urlaub ein. Dennoch könnte ein strafrechtliches Nachspiel folgen – Volksverhetzung steht im Raum.

Das ist passiert

Öffentlich gemacht hatte den Vorfall unter anderem die Generalkonsulin Talya Lador-Fresher. In dem Post auf X zitierte sie die Antwort, die ein Mann aus Israel auf seine Buchungsfrage über die Plattform Booking.com erhalten hatte: „Sorry, there are no Jews allowed in our hotel“ („Entschuldigung, in unserem Hotel sind keine Juden erlaubt.“).

So reagiert das Hotel

Das Hotel ist um Schadensbegrenzung bemüht. „Wir sind keine Antisemiten“, sagte Juniorchef Andreas Vogl auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist überhaupt nicht unser Weltbild.“ Im Grunde genommen sei es ein Irrtum gewesen, „ein dummer Irrtum auf unserer Seite und die falsche Reaktion darauf“.

Bei dem Gast entschuldigte sich der Familienbetrieb: „Es war definitiv falsch von uns, auf diese Art und Weise im Chat zu antworten“, heißt es in einer E-Mail, die auch an die Bayerische Staatskanzlei ging. Darin erläutern die Betreiber, wie es zu der Äußerung kam. Man kämpfe seit längerer Zeit mit gefälschten Buchungen und Phishing-Versuchen über eine Buchungsplattform, bei denen Nutzerdaten gestohlen worden sein sollen, so ihre Begründung.

Der Familienbetrieb hatte die Buchungsanfrage eines Gastes aus Israel mit der Begründung abgelehnt, keine Juden zu beherbergen. (Quelle: Armin Weigel/dpa/dpa-bilder)

Auch bei der Anfrage aus Israel habe man fälschlicherweise angenommen, dass es sich um einen Fake handele. „Es ist uns aber wirklich äußerst wichtig, dass Sie verstehen, dass diese Äußerung nicht im Hinblick auf Menschen jüdischen Glaubens gemacht wurden, sondern aus Ärger über die zahlreichen Fake-Buchungen“, heißt es in dem Schreiben. „Das war nichtsdestotrotz inakzeptabel und darf so in einem professionellen Betrieb nicht passieren.“

Doch woher kam dann der Zusammenhang zu Juden? „Das war eine Buchung aus Israel“, sagte Vogl der dpa. Dass der Gast jüdisch war, habe man nicht gewusst.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die Justizbehörden sind bereits tätig. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz habe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit. Es gehe um den Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Gegenstand der Ermittlungen sei zunächst „die vollständige Aufklärung des Sachverhalts“. Nähere Angaben machte die Behörde nicht, stellte aber klar: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“

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