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Home » Neues Kindschaftsrecht soll Gewaltopfer besser schützen
Politik

Neues Kindschaftsrecht soll Gewaltopfer besser schützen

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 11, 2026
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Neues Kindschaftsrecht soll Gewaltopfer besser schützen

Kindeswohl im Fokus

Neues Kindschaftsrecht soll Gewaltopfer besser schützen

Aktualisiert am 11.05.2026 – 10:48 UhrLesedauer: 2 Min.

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Familiengerichte sollen nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums im Kinderschutzverfahren künftig soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen anordnen können. (Symbolbild) (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern entschärfen, von Gewalt betroffene Mütter schützen – das hat sich Bundesjustizministerin Hubig vorgenommen. Ein entsprechender Vorschlag liegt jetzt vor.

Um Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern zu entschärfen, schlägt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Reform des Kindschaftsrechts vor. Der dazu veröffentlichte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Eltern, wenn sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben, in der Zeit, die der sie jeweils das Kind betreuen, über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden dürfen.

Auch soll die Vermutung, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient, künftig nicht gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeübt hat. Vielmehr soll das Umgangsrecht in solchen Fällen ganz ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.

Dabei stehen zwei Dinge im Fokus: Erstens geht man davon aus, dass das Kind nicht nur vor direkter Gewalt geschützt werden sollte. Vielmehr soll stärker als bisher berücksichtigt werden, dass das Kind auch dadurch Schaden nimmt, dass es miterlebt, wie ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausübt.

Zweitens geht es um die Interessen des von Gewalt betroffenen Elternteils – in der Mehrheit der Fälle ist dies die Mutter – , die durch den Umgang ihres Kindes mit dem Vater immer wieder Kontakt mit dem Täter hätte und dadurch in Gefahr gerät.

Wird der Umgang in Fällen, in denen ein Elternteil gewalttätig war, nicht ohnehin ausgeschlossen, sollen Familiengerichte eine sogenannte Umgangspflegschaft anordnen können. Das bedeutet etwa, dass eine weitere Person anwesend sein muss, wenn der Vater sein Kind bei der Mutter abholt.

Eine Umgangspflegschaft gibt es derzeit nur, wenn befürchtet wird, dass ein Elternteil gegen die für den Umgang festgelegten Regeln verstößt – zum Beispiel, indem ein Treffen sabotiert wird. Neu wäre, dass dies dann auch zum Schutz eines Elternteils angeordnet werden könnte.

Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, will die Bundesjustizministerin den bürokratischen Aufwand reduzieren: Wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht, sollen sie ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht erhalten.

Bisher muss in diesen Fällen der Mann die Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss zustimmen. Zusätzlich müssen beide übereinstimmende Sorgerechtserklärungen abgeben, die öffentlich zu beurkunden sind.

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