In einer öffentlichen Fahndung bitten Staatsanwaltschaft und LKA Niedersachsen erneut um Hinweise auf zwei flüchtige Ex-RAF-Terroristin. Ihre Komplizin wurde bereits festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen haben eine öffentliche Fahndung ausgerufen. Gesucht wird nach den mutmaßlichen Straftätern Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, die mit versuchtem Mord und schwerem Raub in Verbindung gebracht werden. Die Behörden ermitteln bereits seit 2015 gegen die Ex-RAF-Terroristen Staub, Garweg sowie ihre mittlerweile festgenommene Komplizin Daniela Klette wegen verschiedener Taten zwischen 1999 und 2016.

Die Anklagepunkte setzen sich aus verschiedenen Fällen von versuchtem Mord und schwerem Raub zusammen, die unter anderem in Bochum-Wattenscheid, Stuhr, Wolfsburg und Cremlingen stattgefunden haben sollen. Die Festnahme von Daniela Klette erfolgte am 26. Februar 2024 in Berlin. Die Suche nach ihren mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg dauert an.

Das LKA Niedersachsen analysiert derzeit viele Asservate und digitale Daten im Rahmen der Ermittlung. Unter ihnen befindet sich auch ein Bild des Verdächtigen Ernst-Volker Staub aus dem Jahr 2002. Ein weiteres Bild zeigt eine Alterungsprognose Staubs, wie er heute im Alter von 69 Jahren wahrscheinlich aussehen dürfte.

Die Behörden bitten die Bevölkerung nun um Hilfe und stellen konkrete Fragen. Wer kann Angaben dazu machen, wo sich Ernst-Volker Staub 2002 und danach aufgehalten hat? Wer kann Auskunft über sein privates Umfeld geben oder weiß von medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlungen des Beschuldigten? Hinweise darauf, dass die Täter ihre Tatorte im Voraus erkundet und in deren Nähe Wohnungen angemietet haben könnten, sind ebenfalls von Interesse.

Hinweise können beim LKA Niedersachsen unter der Rufnummer 0511 9873-7400 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle abgegeben werden. Nutzer können auch das anonyme Hinweisgeberportal BKMS® nutzen. Die Identität der Hinweisgebenden bleibt bei Nutzung des Portals vollständig geschützt.

Die Ermittlungsbehörden warnen davor, die Gesuchten selbst anzusprechen, da diese bewaffnet sein könnten.

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