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Deutsch Sprechen
Home » Neuer Wehrdienst soll am 1. Januar starten
Politik

Neuer Wehrdienst soll am 1. Januar starten

MitarbeiterBy MitarbeiterDezember 6, 2025
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Neuer Wehrdienst soll am 1. Januar starten

Verteidigung

Neuer Wehrdienst soll am 1. Januar starten

Aktualisiert am 05.12.2025 – 11:49 UhrLesedauer: 3 Min.

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Medientag zur Basisausbildung bei der Bundeswehr (Quelle: Federico Gambarini/dpa/dpa-bilder)

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Im nächsten Jahr soll der neue freiwillige Wehrdienst beginnen. Junge Leute werden dann per Fragebogen kontaktiert. Das ist nur der erste Schritt.

Verpflichtende Musterung, Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für die Vergrößerung der Truppe: Der Bundestag hat den Plänen der Bundesregierung für den neuen Wehrdienst zugestimmt.

Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung erforderliche Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er vom Erfolg der Freiwilligkeit überzeugt ist. Er sagte im Bundestag: „Es gibt das Gefühl für Verantwortung.“ Die Details des neuen Wehrdienstes:

Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt, die etwa von Mitte Januar an – dann sind die ersten Kandidaten erst einige Tage lang volljährig – verschickt werden. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst.

Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. „Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen“, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.

Mit der Musterungsuntersuchung – intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt – soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst ausgeführt werden können. Geprüft wird auch die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit. An dem Prozedere, das aktuell vor der Einstellung Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts.

Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung („Anamnesebogen“) über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte wie bei einem regulären Arzttermin. Die Befunde – insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter – führen zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklärt.

Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen die grundsätzlichen Stufen: „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“. Unterteilt wird in sogenannte Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4. vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.

Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt zusätzliche Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für den Autoführerschein („Fahrerlaubnis der Klasse B“) einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten. Gefördert wird auch der Führerschein für Lastwagen.

Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: „Eine Anwendung der Neuregelungen auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht.“ Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

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