Neuer Gesetzesentwurf

Erstellen von Deepfakes soll mit Haft bestraft werden


24.03.2026 – 11:57 UhrLesedauer: 4 Min.

Stefanie Hubig: Die Bundesjustizministerin will dafür sorgen, „dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können“. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Tempo bei neuen Gesetzen angekündigt. Einen Entwurf gibt es nun.

Angesichts der öffentlichen Empörung über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes macht das Bundesjustizministerium Tempo bei dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt. Der Gesetzentwurf dazu solle noch in dieser Woche in die interne Abstimmung im Kabinett gegeben werden, teilte ein Sprecher mit. Danach solle der Entwurf veröffentlicht werden. Das Gesetz solle dann „sehr bald“ verabschiedet werden.

Zentraler Punkt des Entwurfs ist laut „taz“, der der zehnseitige strafrechtliche Teil des Gesetzesentwurfs vorliegt, ein neu formulierter Paragraf 184k im Strafgesetzbuch: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien.“

Damit sollen sexualisierte Deepfakes bestraft werden. Darunter fallen Bilder und Videos, in denen Gesichter von Menschen mittels KI auf einen nackten Körper montiert werden – so wie sie auch von Collien Fernandes angefertigt wurden. Bisher war nur das Verbreiten solcher Deepfakes strafbar, weil es das Recht am eigenen Bild nach dem Paragrafen 33 des Kunsturhebergesetzes verletzt.

Durch diese Regelung werde die Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, die mit sexualisierten Deepfakes verbunden ist, „eigentlich nicht geahndet“, erklärt Anja Schmidt, Strafrechtsexpertin und Mitglied beim Deutschen Juristinnenbund im „Deutschlandfunk“ („Dlf“). Das Herstellen solcher Deepfakes und auch das Zugänglichmachen an einzelne Dritte steht mit den aktuell existierenden Paragrafen nicht unter Strafe. Das drücke sich auch in der niedrigen Strafdrohung von einem Jahr aus, so Schmidt.

Mit einem ebenfalls neuen Paragrafen 201b sollen auch Deepfakes jenseits der sexualisierten Gewalt erfasst werden, schreibt die „taz“. „Täuschende Inhalte“, die mit Computerprogrammen erstellt wurden, sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, „ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“.

Bikini-Deepfakes, die die KI Grok von Elon Musk erstellt, sollen demnach unter diesen Paragrafen 201b fallen. Bei den sexualisierten Deepfakes aus dem Paragrafen 184k sei mehr Nacktheit erforderlich.

Schmidt betont: Die Folgen von digitaler Gewalt generell habe „eine persönliche Dimension, aber auch eine demokratiegefährdende Dimension“, weil Teilhabe an Meinungsbildungsprozessen nicht mehr möglich sei. Betroffene würden sich häufig sozial isolieren und sich auch aus dem Internet zurückziehen. „Bei sexualisierenden Deepfakes kommt die Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung dazu, das heißt insbesondere Frauen werden dadurch zum Sexualobjekt herabgewürdigt“, so Schmidt im „Dlf“. „Es ist zwar kein körperlicher Übergriff, aber es wirkt eigentlich genauso massiv und schwerwiegend wie ein körperlicher Übergriff.“

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