„SPD-Selbstbedienungsladen“ in Rheinland-Pfalz?

Neuer Sonderurlaub-Fall erhöht Druck auf Schweitzer


20.03.2026 – 00:07 UhrLesedauer: 2 Min.

Alexander Schweitzer: Der SPD-Politiker steht in Rheinland-Pfalz vor der Landtagswahl. (Quelle: Arne Dedert/dpa)

Kurz vor der Wahl in Rheinland-Pfalz wächst der Druck auf SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Die Sonderurlaub-Affäre weitet sich aus.

Erneut gibt es einen Fall von Sonderurlaub in der SPD-geführten Regierung von Rheinland-Pfalz. Erst war einer Beamtin Urlaub genehmigt worden, um sich um den Wahlkampf der Sozialdemokraten zu kümmern. Kurz vor der Landtagswahl am Sonntag kommt jetzt heraus: Auch ein heutiger Staatssekretär war einst wegen Parteiaufgaben beurlaubt worden.

Wie der „Trierer Volksfreund“ und die „Rhein-Zeitung“ berichten, soll der ehemalige Landesbeamte Daniel Stich (SPD) sieben Jahre lang Sonderurlaub erhalten haben. Statt im Staatsdienst arbeitete er als Landesgeschäftsführer der SPD Rheinland-Pfalz und später auch als Generalsekretär der Partei. Er soll die Wahlkämpfe von 2016 und 2021 maßgeblich gemanagt haben, so die „Rhein-Zeitung“.

Später wechselte Stich ins Gesundheitsministerium, seit 2024 ist er Staatssekretär unter Innenminister Michael Ebling. Das Ministerium bestätigte der „Rhein-Zeitung“ die Informationen.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer hatte in der SWR-Wahlarena darauf verwiesen, dass der Fall der Beamtin rechtens sei, wurde dafür aber von seinem CDU-Herausforderer Gordon Schnieder kritisiert. Zum Fall des Staatssekretärs gibt es bislang keine Stellungnahme von Schweitzer.

Während der Sonderbeurlaubung bekamen Stich und die beurlaubte Beamtin zwar kein Gehalt aus der Staatskasse, konnten aber Pensionsansprüche sammeln. Nach Angaben des Innenministeriums habe es eine Ausgleichszahlung für die steigenden Pensionsansprüche gegeben.

Innenminister Michael Ebling (SPD) sagte dem SWR, dass der Sonderurlaub rechtmäßig erteilt worden sei. Außerdem sei dem Land kein Schaden und keine Kosten entstanden. Die Arbeit für eine Partei sei auch für einen Beamten etwas, was öffentlichen Belangen diene, so Ebling.

Doch es gibt auch andere Stimmen. Der Staatsrechtler Christoph Gröpl, Professor an der Universität des Saarlandes, hält diese Art von Sonderurlaub laut „Rhein-Zeitung“ für „rechtswidrig“. Der rheinland-pfälzische Rechnungshof hatte bereits 2021 in seinem Jahresbericht die Beurlaubung für Parteiarbeit bei steigenden Pensionsansprüchen kritisiert.

„Oberste Dienstbehörden des Landes bewilligten häufig Beamten besonders langen Sonderurlaub. In 30 Fällen betrug dieser sechs Jahre und mehr, davon in 21 Fällen über zehn Jahre. Teilweise wurde der Urlaub bis zum Ruhestand gewährt. Nach der Rechtsprechung stehen jedenfalls Urlauben von sechs Jahren und länger bereits wegen der Dauer eindeutig dienstliche Gründe entgegen. Die Urlaube hätten nicht gewährt werden dürfen“, hieß es in dem Bericht. Die Prüfer sahen damals „kein öffentliches Interesse“ für Beurlaubungen von Staatsbeamten, um Parteiarbeit zu leisten.

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