Neue Formulare
Steuererklärung 2025: Ein kleines Kästchen kann große Folgen haben
19.02.2026 – 10:06 UhrLesedauer: 4 Min.

Wer seine Steuererklärung für 2025 selbst macht, sollte genauer hinschauen: Neue Auswahlfelder im Mantelbogen könnten Ärger nach sich ziehen.
Mit den neuen Steuerformularen für 2025 haben sich auf den ersten Blick vor allem Details verändert: Zeilen wurden neu sortiert, Kennziffern angepasst, Hinweise präzisiert. Doch hinter einer dem ersten Anschein nach technischen Änderung könnte mehr stecken.
Im Mantelbogen ersetzt die Kennziffer 500 die bisherige Kennziffer 175 für „ergänzende Angaben“. Gleichzeitig wird das bisherige Freitextfeld stärker strukturiert: Wer Ergänzungen macht, muss zusätzlich auswählen, aus welchem Grund. Nach Einschätzung eines Steuerexperten kann das weitreichende Folgen haben.
„Das ist keine bloße redaktionelle Änderung“, sagt Daniel Schollenberger, Senior Partner bei der Anwalts- und Steuerkanzlei TES Partner. Sprengkraft berge vor allem die Auswahlmöglichkeit 2: „wird bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten.“ „Wer bewusst von der Verwaltungsauffassung abweicht, ohne dies zu markieren, könnte künftig gegen § 173 der Abgabenordnung verstoßen. Das bedeutet: Auch bereits bestandskräftige Bescheide könnten nachträglich geändert werden.“
Für private Steuerzahler, die ihre Erklärung mit einer Software erstellen, sei das relevant, weil Programme bislang auf freie Textfelder setzten und eine bewusste Abweichung nicht systematisch abbildeten. „Fehlerhafte Angaben könnten so ungewollt als ‚bewusste Abweichung‘ interpretiert werden, mit dem Risiko späterer Änderungen oder Nachforderungen“, sagt Schollenberger.
In Schollenbergers Augen könnte die neue Begründungspflicht zudem zusätzliche Arbeit für die Finanzämter bedeuten. „Wenn aus Vorsicht künftig viele Steuerzahler die entsprechende Kennziffer setzen und damit eine manuelle Prüfung anstoßen, werden deutlich mehr Fälle aus dem automatisierten Verfahren herausgezogen“, so der Steuerexperte. Das könne die Bearbeitungszeiten verlängern – jedenfalls dann, wenn die Finanzverwaltung personell nicht entsprechend aufstocke.











