Genehmigung für lange Reisen
Neue Bundeswehr-Regel: Politik für pragmatische Lösung
Aktualisiert am 06.04.2026 – 13:22 UhrLesedauer: 3 Min.
Männer bis 45 müsse sich längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen lassen – so steht es im neuen Wehrdienstgesetz. Aber was bedeutet das in der Praxis?
Die Grünen fordern eine Korrektur der neuen Regel, dass sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Die Regelung sei wenig sinnhaft und gefährde die Akzeptanz des neuen Wehrdiensts, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann der Deutschen Presse-Agentur.
„Verteidigungsminister Pistorius, das Ministerium, SPD und Union stehen jetzt blamiert und blank da“, meinte Haßelmann. „Sie verantworten die überhasteten Beratungen des Parlaments und haben für mehr Bürokratie und weniger Akzeptanz und Wehrhaftigkeit gesorgt. „Sie müssen jetzt diese Fehler schnellstmöglich korrigieren.“
Das Verteidigungsministerium hatte die neue Regel im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz am Osterwochenende bestätigt, nachdem die „Frankfurter Rundschau“ berichtet hatte. Allerdings blieben einige Fragen offen und manches an den neuen Vorgaben ist widersprüchlich.
Wer ist betroffen?
Es geht um Männer im wehrdienstfähigen Alter zwischen von 17 bis 45 Jahren. Geregelt ist das nach Angaben des Verteidigungsministeriums im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft trat. Ein Ministeriumssprecher erklärte: „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“ Neu ist, dass die Regel auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt.
Wie wird diese Regelung begründet?
Mit dem neuen Wehrdienstgesetz wurde für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 eine Musterungspflicht eingeführt. Sie müssen zunächst einen Fragebogen ausfüllen und später auf Einladung auch an der Untersuchung teilnehmen, ob sie fit für den Wehrdienst sind. So soll die Truppe von zuletzt gut 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten wachsen.
Der Wehrdienst ist nach wie vor freiwillig; die Wehrpflicht bleibt vorerst ausgesetzt. Trotzdem erklärt das Verteidigungsministerium, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte. Das neue Gesetz sei die rechtliche Grundlage, um bei Bedarf Elemente des neuen Wehrdiensts wie die verpflichtende Musterung in der praktischen Umsetzung zu stützen.
Warum herrscht Verwirrung?
Auch auf Nachfragen beim Ministerium blieb unklar, was diese Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte in der Praxis bedeutet. Denn einerseits verwies der Sprecher auf den Gesetzestext. Andererseits hieß es: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, blieb offen.
Der Sprecher erklärte nur: „Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“ Das heißt wohl: Eine Strafe bei Regelbruch ist nicht zu erwarten. Wie oft seit Jahresbeginn Genehmigungen beantragt wurden, konnte das Ministerium ebenfalls nicht sagen.










