Regeln zu Abtreibungen werden von Gremium geprüft

Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sind die Mitglieder für eine Kommission, die sich mit dem Abtreibungsparagrafen 218 befasst, ausgewählt worden. „Wir haben die Menschen schon gefunden“, sagte Paus in der Online-Sendung „jung und naiv“ am Donnerstagabend, in der jeder Gesprächsgast geduzt wird. Auch „die Briefe haben wir schon fast verschickt“, sagte sie.

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Die Federführung bei dem gemeinsamen Vorhaben von Familien-, Justiz- und Gesundheitsministerium liege bei Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, durch Fachleute prüfen zu lassen, ob die Abtreibungsfrage auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann.

Das Gremium soll nach seiner Konstituierung in einem Jahr Ergebnisse vorlegen. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Außerdem muss sich die Frau vor dem Abbruch beraten lassen. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Paus erwägt eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches und betont gleichzeitig, sie sei in der Frage ergebnisoffen, zumal sie nicht alle rechtlichen Implikationen durchschaue. Die Kommission soll nach Angaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aus zwei Arbeitsgruppen bestehen. Die eine soll sich mit dem Paragrafen 218 befassen, die andere mit der Unterstützung von Menschen, die auf natürlichem Wege kein Kind bekommen können. Buschmann hat sich gegen Vorfestlegungen ausgesprochen.

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