Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, die Rahmenvorgaben für die Gymnasiale Oberstufe weiter zu vereinheitlichen. Damit erfüllt sie einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das ihr im Jahr 2017 in seinem Urteil zum Numerus Clausus in Medizin mangelnde Vergleichbarkeit des Abiturs in den 16 Ländern attestiert und sie auf mehr Vergleichbarkeit verpflichtet hatte.
Heike Schmoll
Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Die Änderungen der Rahmenvorgaben „bringen mehr Vergleichbarkeit“, sagte Prien. In Schleswig-Holstein werde sich nichts Wesentliches für Schüler in der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ändern.
Regelung zur Anzahl der Kurse
Belegt werden müssen zwei oder drei Fächer auf erhöhtem Anspruchsniveau. Bisher waren es bis zu vier Leistungskurse. Die Anzahl der Kurse, die Schüler bis zum Abitur belegen müssen, soll zwischen 36 und 44 liegen, für die Berechnung der Abiturnote eingebracht werden sollen zwischen 32 und 40 Kurse. Die Kursbewertungen machen zwei Drittel der Abiturnote aus.
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Erstmals geregelt hat die KMK die Anzahl der Klausuren oder Leistungsnachweise in den beiden Jahren der Qualifikationsphase. Bisher war nicht länderübergreifend festgelegt, wie die Noten der 36 einbringpflichtigen Halbjahresergebnisse zustande kommen – ob und in welchem Umfang Klausuren geschrieben werden. Im Sinne der Vergleichbarkeit wird die Anzahl der zu schreibenden Klausuren nun auf zwei pro Fach und Halbjahr festgelegt, im vierten Halbjahr mit den Abiturprüfungen sind es weniger.
Der Deutsche Philologenverband fordert nach wie vor eine stärkere Vergleichbarkeit auf höherem Niveau. „Dazu gehört, dass künftig nicht mehr alle Deutsch-Grundkurse oder Mathematik-Grundkurse schlechter als ausreichend abgeschlossen werden“, sagte die Vorsitzende Susanne Lin-Klitzing der F.A.Z. Die Note ausreichend (fünf Punkte) sollte erst dann vergeben werden, wenn mindestens 50 Prozent der geforderten Leistung erbracht wurden.