Vor deutschen Gerichten wird gerade ein neues Kapitel der Corona-Krise aufgeschlagen. Es geht um Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für vermutete Impfschäden. Vor zahlreichen Landgerichten sind bereits Klagen gegen Impfstoffhersteller anhängig. Zu klären ist, ob die Kläger durch die Schutzimpfung gegen Covid-19 gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, die den Impfstoffherstellern anzulasten sind. Am 22. Mai sollte vor dem Landgericht Ulm über Ansprüche gegen das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech verhandelt werden; nun ist der Termin auf August verschoben worden.
Knapp 64 Millionen Menschen in Deutschland haben nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums mindestens eine Impfdosis erhalten, das sind fast 78 Prozent der Bevölkerung. Wie viele Geimpfte nun wegen vermuteter gesundheitlicher Schädigungen infolge der Impfung gegen die Hersteller klagen, ist unklar, darüber wird nicht Buch geführt. Nicht alle Anwälte gehen mit ihren Verfahren an die Öffentlichkeit, doch zwei Rechtsanwaltskanzleien sind medial besonders präsent.