Mann soll Freundin getötet haben

„Mord aus Grausamkeit“ vor Gericht: „Ich habe sie geliebt“

19.06.2026 – 15:28 UhrLesedauer: 2 Min.

Landgericht und Amtsgericht im Justizzentrum Köln (Archivbild): Der Prozess läuft voraussichtlich bis September. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Gerd Harder/imago-images-bilder)

Ein Mann aus Leverkusen muss sich wegen Mordes vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er soll seine Lebensgefährtin brutal getötet haben.

Seit Freitag muss sich ein 34-jähriger Leverkusener vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Grausamkeit sowie Körperverletzung vor. Er soll im November 2025 seine Lebensgefährtin in einem Streit unter anderem mit einer Hantel so schwer am Kopf verletzt haben, dass die Frau kurz darauf verblutete.

Weil der Angeklagte zur Tatzeit erheblich unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis gestanden haben soll, geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Anklagebehörde fordert neben einer Verurteilung wegen Mordes auch die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt. Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte zunächst nicht.

Anklage spricht von „gefühlloser Gesinnung“

Laut der Anklage soll der Mann seine Lebensgefährtin Mitte November zunächst in seiner Wohnung in Leverkusen ins Gesicht geschlagen haben. Fünf Tage später soll ein Streit dann in einen Gewaltexzess gemündet sein: Der Mann habe der Frau laut Anklage mit einer Hantel in „gefühlloser Gesinnung“ mindestens sechsmal gegen den Kopf geschlagen.

Zudem soll der Angeklagte seine Lebensgefährtin laut Anklage mit einem nicht näher bekannten stumpfen Gegenstand sowie mit den Fäusten wiederholt auf Kopf und Gesicht geschlagen haben. Der 34-Jährige habe der Frau dadurch „erhebliche Schmerzen und Qualen“ zugefügt, die „über das für die Tötung erforderliche Maß“ hinausgegangen seien.

Schläge und Tritte ins Gesicht – Gewaltexzess in Leverkusen

Nach dem hohen Blutverlust seiner Freundin infolge schwerer Schädelverletzungen soll der Angeklagte die Frau ins Bad getragen, sie ausgezogen und abgeduscht haben – dabei habe er Videoaufnahmen gemacht. Danach soll er sie zurück in den Wohn- und Schlafbereich gebracht und auf eine Matratze gelegt haben.

Nach weiteren Faustschlägen ins Gesicht soll der Angeklagte die Frau schließlich noch mehrfach mit dem beschuhten Fuß brutal ins Gesicht getreten haben. Die Geschädigte starb noch am Tatort.

Landgericht Köln: Angeklagter will neue Identität

Der Prozess startete mit rund 30 Minuten Verspätung. Grund war ein Antrag des Angeklagten auf Ausschluss der Öffentlichkeit. „Ich möchte nicht, dass das im Internet steht. Das ist eine Schande“, sagte der Mann. Außerdem bat er das Gericht um eine neue Identität, da er Racheakte befürchte. „Ich habe sie unendlich geliebt. Ich weiß nicht, was ich getan habe“, erklärte der 34-Jährige.

Das Gericht lehnte einen Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Das „Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit“ überwiege in diesem Fall die „schutzwürdigen Interessen des Angeklagten“. Den Antrag auf eine neue Identität wies das Gericht zudem wegen Nichtzuständigkeit zurück.

Der Prozess ist auf neun weitere Verhandlungstage angesetzt und läuft voraussichtlich bis Anfang September.

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