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Home » Mitversicherung fällt weg – Heimzuschüsse werden gekürzt
Politik

Mitversicherung fällt weg – Heimzuschüsse werden gekürzt

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 4, 2026
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Mitversicherung fällt weg – Heimzuschüsse werden gekürzt

Geplante Pflegereform

Mitversicherung fällt weg, Heimzuschüsse werden gekürzt


Aktualisiert am 04.06.2026 – 11:40 UhrLesedauer: 3 Min.

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Nina Warken will Zuschüsse zu Heimkosten senken. (Quelle: Britta Pedersen/dpa)

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Der Pflegeversicherung droht in den nächsten zwei Jahren ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro. Gesundheitsministerin Warken hat nun Pläne, um gegenzusteuern.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die Zuschüsse zu Heimkosten für Pflegebedürftige zu kürzen und Gutverdiener stärker an der Finanzierung der Pflege zu beteiligen. Auch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird abgeschafft. Durch eine „Neujustierung“ der Einstufungsmethode sollen künftig weniger Menschen als pflegebedürftig gelten.

Mehr Prävention und Rehabilitation sowie Unterstützung bei häuslicher Pflege sollen die Versicherung zusätzlich entlasten und die Situation von Betroffenen verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der t-online vorliegt. Zuerst berichtete „Politico“. Die Reform ist auch innerhalb der Regierungskoalition umstritten.

Gutverdiener sollen mehr bezahlen

Um Beitragserhöhungen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf „Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite“ vor, also auch Leistungskürzungen.

Bei den Einnahmen setzt Warken auf eine außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit sollen Gutverdiener stärker belastet werden. Im kommenden Jahr solle das 1,6 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflegekassen bringen, in den beiden Folgejahren jeweils 1,7 Milliarden Euro. Der Beitrag Kinderloser wird zudem um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Beitragssatzpunkte erhöht.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner ab 2028 abzuschaffen. Dann soll ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten fällig werden. Ausnahmen sollen etwa gelten, wenn im Haushalt ein Kind unter sieben Jahren lebt oder wenn ein Kind mit Behinderung oder ein Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich gepflegt wird.

Um die Einnahmen zusätzlich zu erhöhen, sollen Minijobber künftig auch in die Pflegeversicherung einzahlen, so wie es bei der Krankenversicherung schon üblich ist. Die Arbeitgeber sollen dafür ab 2027 den vollen Beitragssatz von 3,6 Prozent einzahlen.

Ein Ziel: Weniger Pflegebedürftige

Auf der Ausgabenseite soll das nach Verweildauer gestaffelte Zuschusssystem zur vollstationären Pflege zwar grundsätzlich erhalten bleiben. Allerdings sollen Pflegebedürftige höhere Zuschüsse jeweils sechs Monate später erhalten als bisher. Im Gesetz heißt es: „Der höchste Leistungszuschlag ist damit nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren zu erreichen.“

Die Pflegeversicherung soll zudem entlastet werden, indem die Einstufung der Menschen in die Pflegegrade neu justiert wird – mit dem Ziel, dass die Zahl Pflegebedürftiger langsamer steigt. „Innerhalb von neun Jahren hat sich die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen auf inzwischen rund sechs Millionen mehr als verdoppelt“, heißt es im Entwurf, was demnach vor allem daran lag, dass Demenz einbezogen wurde. Nun sollen unter anderem Schwellenwerte und Modulpunkte des sogenannten Begutachtungsinstruments angepasst werden.

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